Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Atteste zur Befreiung von Maskenpflicht einwandfrei: Bochumer Hausarzt freigesprochen!

Großer Jubel: Ein Hausarzt aus Bochum wurde am Dienstag vom Vorwurf, unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt zu haben, freigesprochen. Seine Patienten widerlegten geschlossen den Vorwurf, die Atteste wären “pauschal” aus “politischen” Gründen ausgestellt worden. Für polizeiliche Durchsuchungen seiner Praxis muss der Arzt nun außerdem entschädigt werden.

Der Bochumer Arzt Andreas Triebel (77), der mehrfach als Redner auf Demos auftrat und Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen übte, soll seinen Patienten ohne vorherige Untersuchung und somit unrichtige Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Es ging dabei um 21 Atteste aus dem Jahr 2020, die der Mediziner angeblich aus “politischen und medizinfremden Gründen” ausgestellt haben sollte, um es seinen Patienten zu ermöglichen, sich in der Öffentlichkeit ohne Maske bewegen zu können. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert.

Da jedoch alle betroffenen Patienten im Zeugenstand aussagten, dass sehr wohl ein Untersuchungsgespräch stattgefunden habe, hatte das Bochumer Landgericht Zweifel an einem strafbaren Verhalten des 77-Jährigen – er wurde freigesprochen.

Triebel tadelte den Ankläger mit den Worten: „Gesinnungsprüfung durch die Justiz ist in Deutschland schon sehr lange her und soll auch nicht wiederkommen.“

Im November 2020 und im Februar 2021 war die Praxis des Mediziners von der Polizei durchsucht worden, dabei wurden Unterlagen beschlagnahmt. Dafür muss der Arzt nun entschädigt werden, entschied die Strafkammer. Auch seine Auslagen wegen des Prozesses übernimmt der Staat.

Der Freispruch sorgte für Jubel und Applaus bei den zahlreichen Sympathisanten des Arztes – fast 100 waren an allen sechs Sitzungstagen anwesend. Dieser bedankte sich bei ihnen für die große moralische Unterstützung. Auf den Stufen vor dem Gerichtsgebäude fand nach der Urteilsverkündung eine “Siegerparty” statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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