“Spektakuläre Fehlentscheidung”, grundgesetzwidrig und Verstoß gegen die Menschenwürde: Ein Weimarer Richter rechnete mit der Corona-Politik ab. Nun will die weisungsgebundene Anklagebehörde das Hammer-Urteil kassieren. War wieder eine Entscheidung in Thüringen “unverzeihlich”?
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