Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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US-Nationalarchiv: Warnhinweise zur amerikanische Unabhängigkeitserklärung wegen  „möglicherweise verletzender Sprache“

USA: In den Vereinigten Staaten macht der politisch korrekte Wahn selbst vor den Gründungsdokumenten nicht halt. Ruft man auf der Internetseite des Nationalarchivs die Unabhängigkeitserklärung, die Verfassung und die Bill of Rights, in der den Bürgern unveräußerliche Grundrechte zugesichert werden, ab, ist der Warnhinweis auf eine „möglicherweise verletzende Sprache“ zu sehen.

Rassistisch, sexistisch, frauen- und behindertenfeindlich

Laut Nationalarchiv handelt es sich bei einem „möglicherweise verletzenden Inhalt“ um einen, der „rassistische, sexistische, behindertenfeindliche, frauenfeindliche/feindliche gegenüber schwarzen Frauen und fremdenfeindliche Meinungen und Einstellungen widerspiegelt“ oder der „unterschiedliche Ansichten über Sexualität, Geschlecht, Religion und mehr ausschließt“.

Die genannten Gründungsdokumente der USA stammen aus dem späten 18. Jahrhundert. Damals war die politische Korrektheit noch kein Thema. Und vor allem wurden Unabhängigkeitserklärung, Verfassung und ‚Bill of Rights‘ von weißen Männern verfasst, dem großen Feindbild der Linken, insbesondere der radikal-kulturmarxistischen „Black Lives Matter“-Bewegung.

Linken passt die Verfassung auch aus anderen Gründen nicht

Lauren Boebert, eine republikanische Kongressabgeordnete auf dem Bundesstaat Colorado, vermutet hinter dem Hinweis auf angeblich schädliche bzw. verletzende Inhalte eine tiefergehende Strategie der Feinde von Freiheit und Demokratie. Auf Twitter schrieb sie:

„Sie schlugen diese Warnung sogar auf die Verfassung. Wir haben versucht Ihnen zu sagen, dass die Linke sie (die Verfassung, Anm.) loswerden wollte!“

Unrecht hat Boebert nicht: Die Verfassung hindert die Linke daran, den USA ihre „Wokeness“-Ideologie aufzuzwingen, ohne sich dabei um demokratisch legitimierte Mehrheiten kümmern zu müssen, schreibt ZurZeit, unser Partner in der Europäischen Medienkooperation.

In Deutschland wird das Grundgesetz mittlerweile inhaltlich von den Regierenden ausgehebelt. Stichwort Zensur die nicht stattfinden dürfte, jedoch immer weiter angewendet bzw. verordnet wird, siehe GG Art. 5 (1): „… Eine Zensur findet nicht statt“.


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