Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wer will, wer hat noch nicht: „Ampel“ verramscht deutsche Staatsbürgerschaft

Die „Ampel“-Regierung bringt ihre angekündigte sogenannte Staatsbürgerschaftsreform auf den Weg. Neben bereits bekannten Punkten wie der Schnellvergabe des deutschen Passes nach fünf Jahren bzw. in „Sonderfällen“ auch schon nach drei Jahren, sickerten in Berlin weitere Einzelheiten aus dem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durch:

So soll laut Medienberichten jeder Ausländer im Rentenalter auch ohne Einbürgerungs- und Sprachtest einen deutschen Pass geschenkt bekommen. 

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, braucht dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufzugeben. 

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums von Nancy Faeser (SPD) für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht wurde dieser Tage den Ressorts (Ministerien) zur Abstimmung zugeleitet. In dem Text, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, heißt es, der erleichterte Sprachnachweis und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer entfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, denen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland weder Sprachkurse noch andere Integrationsangebote offen gestanden hätten.

Profitieren werden von den Erleichterungen allerdings alle Ausländer im Rentenalter. Wer etwa im Rahmen des Familiennachzugs seine Eltern oder Großeltern für fünf Jahre nach Deutschland holt bzw. vor fünf Jahren geholt hat, kann diese direkt mit einem deutschen Pass ausstatten lassen – ohne jegliche weitere Auflagen sowie inklusive aller Rechte und Ansprüche wie z.B. „Bürgerschaftsgeld“.

Die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Bedeutet: Junge Erwachsene müssen sich nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden. Der Doppelpass wird bei Menschen mit Migrationshintergrund also von der Ausnahme zur Regel! 

Die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts mindestens eines Elternteils wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. „Durch die erhebliche Verkürzung der Aufenthaltsdauer eines Elternteils wird sich die Zahl der Kinder ausländischer Eltern, die bereits durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, erhöhen“, heißt es in dem Entwurf.

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