Horst D. Deckert

Berlinwahl: AfD-Fraktion reicht Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und beantragt, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig erklärt wird.

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