Horst D. Deckert

Keine finanzierten Obduktionen mehr für „Corona-Impftote“ in Niedersachsen

Niedersachsen finanziert nun keine rechtsmedizinischen Untersuchungen mehr bei möglichen Corona-Impftoten.

Einen entsprechenden Erlass hob das Land zum Januar auf.

Datenanalyst sucht nach Zusammenhängen mit Übersterblichkeit

Der Datenanalyst Tom Lausen will nun wissen, warum. Wie viele Verstorbene wurden bisher überhaupt obduziert?

Seit 2021 steigt die Übersterblichkeit in Deutschland. Mit 21 Prozent erreichte sie im Dezember laut Statistischem Bundesamt ihren bisherigen Höchststand.

Medien und Statistiker spekulieren jedoch „beharrlich“ über die Ursachen. Dabei findet sich so ziemlich alles aus der „Spekulationskiste“ wieder, Hitzewellen, Grippe, ein auch ein bisschen Corona sind da mit dabei.

Nur die Impfung könne es selbstredend nicht sein, darin sind sich alle einig. Untersucht hat das jedoch niemand. Ganz im Gegenteil, mutmaßlich Impfgeschädigte erhalten kaum Hilfe, Tote werden selten obduziert, Daten nicht erhoben oder gar geheim gehalten.

Genügend „Impferfahrung“ rechtfertigt Einstellung der Obduktionen

Nun weigert sich also das Land Niedersachsen seit Jahresbeginn, jegliche Kosten für rechtsmedizinische Untersuchungen an, kurz nach einer Corona-Impfung Verstorbenen, zu übernehmen.

Man hob damit einen entsprechenden Erlass vom Februar 2021 auf. Die mehr als fragwürdige Begründung, angeblich verfüge man nun über genügend Impferfahrung.

Aber hatte man diese Impferfahrung auch dokumentiert? Wie viele Tote wurden in Niedersachsen eigentlich obduziert? Und was kam dabei heraus, das nun zu einer so weitreichenden Entscheidung führte? Steht dahinter eine, bald auf ganz Deutschland „ausrollbare“ Strategie?

Der Datenanalyst Tom Lausen will es genau wissen. Er fragte über das Portal „Frag den Staat“ beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach.

Beantragt hatte er unter anderem Informationen über den Inhalt des nicht öffentlich zugänglichen Erlasses, zur Anzahl der Obduktionen, zur Höhe der Erstattungskosten und zum Inhalt des behördlichen Schriftverkehrs, der zur Aufhebung der Verfügung führte.

Hintergrund ist ein geleaktes Dokument aus dem Ministerium vom August 2022, das in der Anfrage verlinkt ist und der Autorin jedoch vorliegt. Dieses Informationsschreiben richtet sich an alle niedersächsischen Gesundheitsämter und bezieht sich auf den besagten Erlass. Mit diesem wurden demnach die Kreisbehörden angewiesen, „bei Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Corona-Impfung unter bestimmten Voraussetzungen generell Obduktionen durch ihre Amtsärztinnen und Amtsärzte zu veranlassen“.

Was genau das Ministerium allerdings als „bestimmte Voraussetzungen“ betrachtete, führt es in dem Schreiben nicht aus. Möglicherweise geht dies aber aus dem internen Erlass von vor zwei Jahren hervor. Dieser wird jedoch mit dem Schreiben rigoros aufgehoben.

Daraus wird das Ministerium wörtlich zitiert, „die Anweisung zur generellen Obduktion wird hiermit zurückgenommen, mittlerweile liegen 20 Monate Impferfahrung vor.“

Hinterbliebene für „Aufklärung“ nun zur Kasse gebeten

Was in diesen 20 Monaten genau ermittelt wurde und vor allem wie, geht freilich nicht aus dem Informationsschreiben hervor.

Weiter erklärt das Niedersächsische Ministerium unter Andreas Philippi (SPD) dazu, „wenn im Einzelfall von Ihnen eine Obduktion weiterhin für notwendig erachtet wird, mit Blick auf einen möglichen Zusammenhang mit der Corona-Impfung, werden diese Kosten nur unter der Voraussetzung übernommen, dass die Abrechnung von Ihnen bis zum 31.12.2022 vorgelegt wird.“

Demnach gibt es für alle behördlich veranlassten Obduktionen, die dem Land nicht bis Jahresende angezeigt wurden, keinen Cent mehr aus dieser Kasse.

Das jedoch hat weitreichende Konsequenzen. Zwar können Gesundheitsämter nach wie vor Obduktionen anordnen, um einen möglichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung untersuchen zu lassen, müssen die Kosten dafür dann aber selbst tragen.

Angesichts der gähnend leeren Kassen vieler Kommunen, aber auch des offiziellen Mantras, wonach die Impfungen „wirksam und sicher“ seien, steht zu befürchten, dass generell keine Obduktionen mehr angeordnet werden.

Die Folge davon sind also verzweifelte Angehörige, die die Kosten selbst übernehmen müssen um Gewissheit zu erlangen. Das könnten dann schon mal höhere vierstellige Summen werden, zusätzlich zur anstehenden Bestattung.

Ein gewichtiger Teil der Sicherheitsüberwachung der genbasierten Impfstoffe hängt damit vom Geldbeutel Angehöriger ab.

Selbst Pathologen gehen von hoher Dunkelziffer aus

Die Entscheidung in Niedersachsen wiegt also umso schwerer, da Fachleute seit Langem beklagen, es werde zu wenig obduziert, um Todesursachen zu erforschen.

Der renommierte Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher ging bereits Mitte 2021, von einer beträchtlichen Dunkelziffer an Impftoten hinsichtlich der Corona-Impfstoffe, aus. Auch seine neueste Forschung weist auf zahlreiche unentdeckte Fälle hin.

Die Forschungsergebnisse des Dresdner Pathologen Michael Mörz weisen ebenfalls auf eine nennenswerte Dunkelziffer hin. In einer Studie bewies er beispielsweise den Zusammenhang zwischen dem Tod eines Mannes und der Gabe eines mRNA-Präparats.

In einem MDR-Betrag führt Mörz dazu aus, diese tödliche Impfnebenwirkung wäre ohne seine Untersuchung nicht entdeckt worden.

Herausgefunden habe er dabei, „dass das Spikeprotein, das eigentlich an der Injektionsstelle verbleiben sollte, sich in den Hirngefäßen und den Herzgefäßen nachweisen lässt, und dass das zu einer Entzündung der entsprechenden Organe führt, mit entsprechenden Organschädigungen“.

Auch er kritisiert fehlende Untersuchungen bei Toten. Gerade bei einer neuartigen Impfung sei das unabdingbar für die Sicherheitskontrolle, das Erkennen von Risiken.

Doch für die Verantwortlichen zählt offenbar weiterhin die „Doktrin“ mehr als die Wissenschaft, nicht nur in Niedersachsen. Die Antwort des Ministeriums dazu, sofern eine Solche erfolgen sollte, bleibt abzuwarten.


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