Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Syrische Soft-Flüchtlings-Vergewaltigung: Bewährungsstrafe weil alkoholisiert, mit Wohnung

Die Leidensfähigkeit und multikulturell fokussierte Opferbereitschaft einer doppelbödigen postfeministischen Gesellschaft wird weiterhin auf die Probe gestellt. Der Anwalt des verurteilten syrischen Vergewaltigers machte sich mit einem sagenhaft frauenfeindlichen Zynismus über dessen Opfer, heute vor dem Amtsgericht Osnabrück, lustig:

„Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst.“

Mildernde Umstände: Alkohol, Wohnung, seit 8 Jahren arbeitslos

Der 30-jährige Syrer soll im Juli 2022 in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben – unter Alkoholeinfluss. Die Ausrede des offensichtlich streng gläubigen und kurzfristig von seinen Glaubenstabus abgefallen  Moslems, müssen aber auf den Richter Eindruck gemacht haben:

„Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe.“

Denn das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling zu einer lächerlichen Bewährungsstrafe. Die absurde Begründung: Für den Angeklagten würde sprechen, dasss der 2015 aus Syrien nach Deutschland Geflüchtete eine Wohnung und demnächst auch – hoffentlich – einen Job habe.

„Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

– so der Richter.

„Nicht nennenswert vorbestraft“, bisher keine Vergewaltigung amtskundig

Außerdem wurde ihn zugute gehalten, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Eine weitere groteske Begründung: Der Angeklagte wäre noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden. Was der arme Refuge vorher all die Jahre in Syrien so getrieben hat, entzieht sich freilich der als blind dargestellten Justitia.

Low-Level-Rapture

Außerdem hätte sich die Intensität der Vergewaltigung zudem – aus rein rechtlicher Sicht – „am unteren Rand“ bewegt. Was immer das bedeuten mag.

Ganz besonders hart dürfte ihn wohl diese Einschränkung treffen: Denn der Syrer darf sich ab sofort seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. (Bild) – Bleibt nur zu hoffen, dass der Soft-Vergewaltiger bald einen Job annehmen mag… Sonst ist der Strafbetrag nämlich unvollstreckbar.

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