Horst D. Deckert

Syrische Soft-Flüchtlings-Vergewaltigung: Bewährungsstrafe weil alkoholisiert, mit Wohnung

Die Leidensfähigkeit und multikulturell fokussierte Opferbereitschaft einer doppelbödigen postfeministischen Gesellschaft wird weiterhin auf die Probe gestellt. Der Anwalt des verurteilten syrischen Vergewaltigers machte sich mit einem sagenhaft frauenfeindlichen Zynismus über dessen Opfer, heute vor dem Amtsgericht Osnabrück, lustig:

„Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst.“

Mildernde Umstände: Alkohol, Wohnung, seit 8 Jahren arbeitslos

Der 30-jährige Syrer soll im Juli 2022 in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben – unter Alkoholeinfluss. Die Ausrede des offensichtlich streng gläubigen und kurzfristig von seinen Glaubenstabus abgefallen  Moslems, müssen aber auf den Richter Eindruck gemacht haben:

„Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe.“

Denn das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling zu einer lächerlichen Bewährungsstrafe. Die absurde Begründung: Für den Angeklagten würde sprechen, dasss der 2015 aus Syrien nach Deutschland Geflüchtete eine Wohnung und demnächst auch – hoffentlich – einen Job habe.

„Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

– so der Richter.

„Nicht nennenswert vorbestraft“, bisher keine Vergewaltigung amtskundig

Außerdem wurde ihn zugute gehalten, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Eine weitere groteske Begründung: Der Angeklagte wäre noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden. Was der arme Refuge vorher all die Jahre in Syrien so getrieben hat, entzieht sich freilich der als blind dargestellten Justitia.

Low-Level-Rapture

Außerdem hätte sich die Intensität der Vergewaltigung zudem – aus rein rechtlicher Sicht – „am unteren Rand“ bewegt. Was immer das bedeuten mag.

Ganz besonders hart dürfte ihn wohl diese Einschränkung treffen: Denn der Syrer darf sich ab sofort seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. (Bild) – Bleibt nur zu hoffen, dass der Soft-Vergewaltiger bald einen Job annehmen mag… Sonst ist der Strafbetrag nämlich unvollstreckbar.

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