Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Putin vor Gericht: Tribunal der Heuchler

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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Dieser Schritt ist ein Akt der geopolitischen Heuchelei: Eine Welt, in der Putin im Gefängnis sitzt, während mutmaßlich mit erheblich gravierenderen Kriegsverbrechen belastete (Ex-)US-Präsidenten den Ankläger spielen, würde juristisch und moralisch vollends auf dem Kopf stehen. Außerdem ist der Haftbefehl eine (mutmaßlich vorsätzliche) Demontage eines lange überfälligen Friedensprozesses für den Ukrainekrieg. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Der IStGH wirft dem russischen Präsidenten vor, er sei mutmaßlich für die rechtswidrige Deportation von Kindern und Umsiedlungen aus besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation persönlich verantwortlich, wie Medien berichten. Der Präsident des IStGH, Piotr Hofmanski, sagte, vollstrecken müsse die Haftbefehle aber die „internationale Gemeinschaft“. Das Gericht könne sie nur erlassen. Dass das „Weltstrafgericht“ (so eine Formulierung der „Tagesschau“) Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erlässt, sei sehr selten.

Wie die USA auf eine Anklage und Verhaftung ihres Präsidenten oder ihrer Soldaten reagieren würden, haben sie bereits vor über 20 Jahren deutlich gemacht – 2002 hat der US-Kongress für den Fall von in Den Haag angeklagten US-Bürgern sogar mit einer Invasion in den Niederlanden gedroht, wie der „Spiegel“ damals berichtet hat:

US-Kongress droht Niederlanden mit Invasion – Parlament und Regierung in den Niederlanden sind empört: Beide Häuser des US-Kongresses haben einem Gesetz zugestimmt, das, falls amerikanische Bürger vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden, sogar die Invasion im Nato-Partnerland vorsieht.

Eine Moral, die nur für eine Seite gilt, ist wertlos

Dass Kriegsverbrechen durch russische Soldaten in der Ukraine und auch eine mögliche direkte Verantwortung des russischen Präsidenten nicht prinzipiell auszuschließen sind, habe ich kürzlich in diesem Artikel beschrieben. Auch, dass es ein alter Traum ist, dass mächtige Staatenlenker Verantwortung für ihre Politik übernehmen müssen – und sei es als Angeklagter. Auch in Putins Amtszeiten würden Ermittler mutmaßlich Verantwortlichkeiten für politische oder militärische Vergehen feststellen können, wenn sie entsprechenden Zugriff hätten. Aber, so der Artikel:

Politisch-moralische Anklagen, die nur für eine Seite gelten, sind wertlos. Wenn diese Anklagen rein selektiv in eine Richtung erfolgen und die realen Relationen zwischen den Verbrechen einzelner Staaten verschwiegen oder gar auf den Kopf gestellt werden, dann kann aus dem Traum von Gerechtigkeit eine verzerrende Propaganda-Taktik erwachsen. Das ist momentan der Fall: In zahlreichen Medien und von vielen Politikern wird der russische Präsident als der weltweit wohl größte geopolitische Verbrecher dargestellt. (…) Dass diese alleinstellenden Behauptungen unzutreffend sind, zeigen alle seriösen Berichte, etwa über Verbrechen der US-Armee und über den kriegstreiberischen Charakter des US-Präsidenten Joe Biden und seiner Mannschaft: Keine Armee der Welt hat seit dem Zweiten Weltkrieg so viele Menschen getötet und Staaten verwüstet wie die US-Armee in offenen oder verdeckten Operationen. Innerhalb der US-Kriegsdebatten war Joe Biden ein besonders eifriger Fürsprecher für Angriffskriege durch die USA, unter anderem bei den US-Interventionen gegen Irak, Jugoslawien, Libyen oder Syrien (Hintergründe etwa hier oder hier).

Selbst eine moralische Gleichstellung von Putin und Biden wäre demnach noch eine Verniedlichung der aggressiven Haltungen Joe Bidens – doch oft geschehe das Gegenteil: US-Kriegstreibern wird mit der Unterstützung durch viele Medien eine bizarre Rolle als moralische Ankläger zugebilligt, die nicht akzeptabel ist. Zitat:

Die Behauptung, die russische Außenpolitik sei aggressiver als die US-amerikanische ist schlicht Unsinn. Dass man mit der Betonung der realen Relationen zwischen Russland und den USA nicht prinzipiell die Existenz von russischen Kriegsverbrechen leugnet, ist selbstverständlich. Aber: Ein Szenario, bei dem Putin wegen geopolitischer Verbrechen vor Gericht steht, Biden aber nicht, hätte eine schwere moralische Schlagseite.“

Eine Antwort auf die Frage nach der persönlichen Schuld innerhalb des Ukrainekriegs kläre zudem nicht die Frage nach der Verantwortung für den Ausbruch des Ukrainekrieges – die Wurzeln hierfür sind vor allem im rechtsnationalen Umsturz von 2014 und in den jahrelangen Angriffen Kiews auf die Bürger des Donbas zu suchen.

Haftbefehl soll Friedensprozess mutmaßlich torpedieren

Laut aktuellen Medienberichten hat die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs selbst nicht ratifiziert. Trotzdem erkenne das Land die Zuständigkeit der Richter für begangene Kriegsverbrechen auf ihrem Staatsgebiet seit 2014 an.

Immerhin: Die Vereinten Nationen vermieden laut Medien eine direkte Reaktion. Ein Sprecher sagte lediglich, dass Putin für UN-Chef António Guterres wegen der Entscheidung keine Persona non grata sei. „Der Generalsekretär wird immer mit jedem sprechen, mit dem es nötig ist zu sprechen.“ Allerdings sei fraglich, so Medien, ob der russische Präsident zu möglichen Friedensgesprächen unter UN-Führung zum Beispiel nach Genf fliegen könnte, die Schweiz gehöre dem Weltstrafgericht an. Durch solche Meldungen wird der zerstörerische und den Krieg verlängernde Charakter des Haftbefehls deutlich. Zur Relevanz des „Weltgerichts“ schreibt aktuell die „Süddeutsche Zeitung“:

Russland ist nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs und hat dessen Statut nicht unterzeichnet, ebenso wenig wie etwa China oder die USA.“

Aber nach internationalem Recht sei der Gerichtshof „dennoch befugt, gegen russische Verbrechen vorzugehen, soweit diese auf dem Territorium der Ukraine begangen wurden“. Die Ukraine habe die Ermittler dazu ermächtigt. Dies gelte für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Titelbild: JRdes / Shutterstock

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