
Sollte sich Ungarn, wie zu erwarten wäre, im Falle eines Staatsbesuchs des russischen Präsidenten Wladimir Putin weigern, diesen zu verhaften, könnte die EU Ungarn wegen Vertragsverletzung klagen.
Was höchst wahrscheinlich Viktor Orban keine „schlaflosen Nächte“ bereiten würde.
„Menschenrechtsexperte spinnt was wäre wenn-Szenarien“
„Würde Putin nach Ungarn reisen, dann muss er natürlich festgenommen werden“, dasselbe gelte für Österreich, erklärte der österreichische „Menschenrechtsexperte“ Manfred Nowak am 24. März gegenüber der APA.
Manfred Nowak ist Professor für Internationales Recht und Menschenrechte an der Universität Wien und Co-Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (BIM). Zwischen 2004 und 2010 war Manfred Nowak UN-Sonderberichterstatter für Folter.
Die Regierung in Budapest hatte nämlich am 23. März angekündigt, dass Ungarn den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Putin ignorieren würde, weil es für die Vollstreckung des Haftbefehls „keine rechtliche Grundlage“ in Ungarn gebe.
Diese Argumentation lässt der Experte für internationales Recht selbstredend nicht gelten. „Natürlich sind alle Staaten dazu verpflichtet, sich daran zu halten, das ist rechtlich bindend“, so Nowak.
Der Internationale Strafgerichtshof verfüge selbst nicht über eine „internationale Polizei-Truppe“, vielmehr ist sie bei der Umsetzung wie bei allen internationalen Haftbefehlen dabei auf die nationalen Behörden angewiesen.
Sollte jemand nicht festgenommen werden, wie der wegen Völkermordes gesuchte sudanesische Staatschef Omar al-Bashir 2015 bei einem Besuch in Südafrika, sei dies „eine klare Verletzung einer völkerrechtlicher Verpflichtung“.
Kein Kniefall Ungarns vor „amerikanischem Sektor“-EU zu erwarten
Zwischen der EU und dem Internationalen Strafgerichtshof gibt es seit 2006 ein Abkommen, das die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit dem IStGH verpflichtet, „einschließlich der unverzüglichen Vollstreckung von Haftbefehlen“, heißt es darin.
Sollte Putin also nach Ungarn reisen und tatsächlich nicht festgenommen werden, dann hätte die EU-Kommission Möglichkeiten, Ungarn wegen Vertragsverletzung zu klagen, so Nowak.
Der „Experte“ hält es aber für „völlig undenkbar“, dass der russische Präsident bei einem möglichen Besuch in Ungarn nicht verhaftet würde.
Hierbei muss wohl gesagt werden, dass in Post-Pandemie-Zeiten das Renommee jeglicher Art von Experten sehr stark gelitten hat. Mit dieser Einschätzung könnte Hr. Nowak als eben leider nicht „Ungarn-Experte“ völlig daneben liegen.
Des Weiteren ist wohl davon aus zu gehen, dass „Stratege“ Putin sich nicht zu einem Ungarn Besuch hinreißen lassen wird, in dem Wissen dort verhaftet zu werden. Ein derartiges Gedanken-Spiel alleine muss als völlig absurd eingeordnet werden.
Auch in Österreich müsste Putin im Falle einer Einreise in jedem Fall festgenommen werden, so der „Experte“. Das gelte auch dann, wenn der russische Präsident im Zuge einer Veranstaltung einer internationalen Organisation wie der OSZE nach Wien kommen würde. „Das ist völlig gleich, jemand gegen den ein internationaler Haftbefehl vorliegt, der muss festgenommen werden“, so Nowak. Im Unterschied zu staatlichen Gerichten gelte bei Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs auch keinerlei Immunität für ein Staatsoberhaupt.
Abschließend ist es als noch absurder an zu sehen, dass Putin Österreich einen Besuch abstatten würde, zumal die Regierung des mittlerweile „scheinneutralen“ Landes die EU-Sanktionen vollumfänglich mitträgt. Für „OSZE-Belange“ hat Präsident Putin seine „Mannschaft“ und erscheint hier keineswegs persönlich auf dem Parkett, wie erst kürzlich in Wien zu beobachten war.
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