
Von unserem „Alter weißer weiser Mann-„Ungarn-Korrespondenten ELMAR FORSTER
Orwell’sches Alters-Sreening bei Alkohol-Käufern
Letzten Sommer wurde Aldi durch die ungarische Datenschutzbehörde mit einer Geldstrafe von 95 Millionen Forint (ca. 240.000.-EUR) belegt – wie hvg berichtete.
Der Grund: Aldi verlangte von wirklich allen (!) Alkoholkäufern (vom Kleinkind bis zum Methusalem) deren Ausweise zur Kontrolle deren Alters…
Erlebnisbericht
Unser o.g. „alter weißer weiser Mann“-Ungarn-Korrespondent, staunte letzten August – knapp vor seinem sechzigsten Lebensjahr und einer leichten Post-post-post-Midlife-Crisis stehend – in einer Gefühlsmischung aus Verärgerung (ob der Einkaufsschikane) oder doch vielleicht Genugtuung (ob seiner nun doch noch so jugendhaften Erscheinung) – nicht schlecht:
Dass ihn eine attraktive, zudem noch Um-die Zwanziger-Blondine nach seinem Ausweis fragte. Auch nach einer längeren Debatte, dass er mehr als drei Mal so alte wäre, als es den Anschein auf die hübsche Kassiererin haben möchte, wollte die Kassierer-Dame nicht glauben. Auch die Begründung nach etwas mehr Respekt vor mir, der ich doch ihr Großvater darstellen könnte, kostete der jungen Dame nur eine genervte Geste.
ALDI: Teil des neo-kolonialistischen grün-woken deutschen Baerbock Tiefen Staates?
Dann eskalierte die Debatte zwischen mir als West-geschädigter der Political Correctness (von Beruf Lehrer) und dem ungarischen Youngster-Girl etwas lautstärker in Richtung „Tiefer Staat“:
„Jetzt exportiert das grün-woke Baerbock-Deutschland diesen Kontroll- und Verbotswahn auch schon nach Ungarn! Genau deswegen bin aber ins ungarische Exil ausgewandert.“
– so meine Warnung. Zu unguter Letzt tauchte dann auch noch meine ungarische Ehefrau – wie aus dem Nichts – hinter mir auf, und meinte, ich solle doch etwas höflicher mit dem armen Mädchen, das sich verschreckt hinter der Kasse zu verbarrikadieren begonnen hätte, umgehen, weil es na nur die Anweisungen der bösen deutschen ALDI-Bosse befolgen würde.
Zur Entspannung trug dann aber eine Um-die-50er_in-Verkäuferin bei, die mir zupflichtete und mir halblaut zuraunte, ich solle doch ALDI am besten bei der Datenschutzbehörde anzeigen.
Auch mein Hinweis, dass mein Ausweis im Auto wäre und sich die Schlange an der Kasse deshalb noch verlängern würde, beeindruckte das bockige Kassa-Mädchen nicht. Ebenfalls nicht meine Drohung, den Einkauf abzubrechen…
Die Lösung des Konflikts war dann aber schnell – wieder wie aus dem Nichts heraus – geboren: Ein ungarischer Pensionist, schon stoisch abgehärtet an dieser Alkoholiker-Diskriminierung, trat nach vorne, gab der Supermarkt-Angestellten seinen Personalausweis und nahm den Einkauf von zehn Flasche Weißwein der Marke „Szürke barat“ („Grauer Mönch“ oder „Pintot gris“) auf seine Kappe.
Nachsatz: Nachdem dann auch noch meine Frau meiner Versicherung Glauben schenkte, die zehn Flaschen wären nicht für meinen Privatkonsum bestimmt, sondern als Gruppengeschenke für Teilnehmer einer Konferenz in Tschechien, war die Welt auch wieder privat in Ordnung geraten…
Späte Genugtuung
Mit etwas verspäteter Genugtuung wird von „u.a.w.w.M-„ Korrespondenten deshalb die Entscheidung der ungarischen Datenschutzbehörde sowie die Aufmüpfigkeit der ungarischen Seele gegen den aus Deutschland eingeschleppten Virus des grün-woken Kontroll- und Verbot-Wahnsinns aufgenommen:
Viele Ungarn reichten nämlich bei der ungarischen „Nationalen Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit“ (NAIH) Beschwerde ein. Das Urteil lautete wie folgt: Die Eintragung von Geburtsdaten könnten nicht nur zur Berechnung des Alters des Käufers herangezogen wurde, weil sie ja als Teil der Logfiles für 180 Tage gespeichert blieben und somit auch für die Auftragsverarbeiter der Kette zugänglich blieben. Dies stelle somit eine Verletzung der Privatsphäre dar. Weswegen dann die Geldbuße verhängt wurde.
ALDI mit typisch deutscher Gründlichkeit
Immerhin blieb aber die Supermarktkette aufrecht in Sachen Verhinderung potentiellen Alkoholmissbrauchs und leugnete die Praxis nicht. Und zwar mit einer etwas absurd-kontraproduktiven Begründung: Wonach ALDI nämlich nur die Arbeit seiner Mitarbeiter zu erleichtern gedacht hätte.
Die schriftliche Begründung durch Aldi lautete damals noch:
„Der Kassierer gibt das genaue Geburtsdatum in das Kassensystem ein und die Software führt einen einfachen Auszahlungsvorgang basierend auf dem Geburtsdatum und dem Datum an diesem Tag durch. Ziel dieses Verfahrens ist es, subjektive Faktoren vollständig auszuschließen und sicherzustellen, dass alkoholische Getränke nicht versehentlich, fahrlässig oder irrtümlich an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.“ (hvg)
„U.a.w.w.M.“-Korrespondent jedenfalls überlegt sich die Abhaltung von interkulturellen Einführungskursen für deutsche Manager zum besseren Verständnis der ungarischen Mentalität…
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