Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klammheimlich – Habeck kaufte LNG-Röhren von Gazprom

„Leider war das Wirtschaftsministerium nun dazu „gezwungen“ einen diesbezüglichen Bericht der Ostsee-Zeitung zu bestätigen.

Details dazu blieben jedoch selbstredend unerwähnt, da, wie könnte es auch anders sein, die Verträge als „vertraulich“ eingestuft wurden.

Habeck verschanzt sich hinter vertraulichen Verträgen

Anfang März sickerte, ausgehend von Medienrecherchen die Information durch, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hinter den Kulissen über den Erwerb von „rund 3000 Röhren von der Nord Stream 2 AG, die beim Bau der Ostseepipeline übrig geblieben sind“ verhandeln würde. Diese gehören jedoch Gazprom.

Nun titelte die Ostsee-Zeitung(OZ) zu Beginn dieser Woche, „Energieversorgung: LNG-Terminal in der Ostsee: Bund kauft tausende Ersatzrohre von Nord Stream 2″

Laut Business Insider hätten die Habeck-Mitarbeiter aus dem Wirtschaftsministerium den Bericht der OZ „im Grundsatz bestätigt“, mochten jedoch keine Einzelheiten zu dem brisanten Deal verraten.

Dazu heißt es, „die Verträge seien als vertrauliche eingestuft worden. Alle sanktionsrechtlichen Fragen seien geklärt.“

Hinsichtlich Notwendigkeiten und Nutzungsabsichten nahm das BMWK offiziell Stellung zu einer Anfrage der Welt-Redaktion vor wenigen Wochen, „geplant ist eine rund 37 Kilometer lange Verbindung zwischen dem, vor Rügen geplanten Terminal für Flüssiggas (LNG), mit dem Küstenort Lubmin.

Eigentlich sind die Röhren mit einem Innendurchmesser von 1,20 Meter viel zu groß für dieses Vorhaben, doch die 6000 Rohre haben einen entscheidenden Vorteil, denn sie liegen bereits ungenutzt herum.“

Gazprom-Eigentum beschlagnahmt?

Business Insider erinnerte nun im diesbezüglichen Artikel daran, dass „das Recycling-Geschäft heikel sei“, da die Verkäuferin weiterhin die „Nord Stream 2 AG dem russischen Staatskonzern Gazprom“ gehöre.

Dazu heißt es weiter im Artikel, „über die Menge der Rohre und die Kosten können wir keine Auskunft geben, da die Verträge als vertraulich eingestuft wurden“. Das Ministerium hob hervor, „dass alle sanktionsrechtlichen Fragen geklärt worden seien. Zudem sei geprüft worden, ob auch technische Unterlagen, Messdaten und Gutachten zur Erdgaspipeline erworben werden.“

Nach Darlegungen des Welt-Artikels aus dem März wolle das BMWK „unbedingt sicherstellen“, dass nach einem möglichen Vertragsabschluss „kein Geld aus dem Deal nach Russland“ fließe. Die aktuell weiterhin geltenden US-Sanktionen gegenüber der Nord Stream 2 AG/Gazprom würden nur dann durch einen BMWK-Deal nicht hintergangen, wenn abschließend gesichert sei, dass „alle notwendigen Fragen“ mit den US-Behörden zwischenzeitlich geklärt wären.

Weiter hieß es diesbezüglich, „es müsse nun nur noch eine sichere Lösung dafür gefunden werden, dass das Geld beim Schweizer Sachverwalter der insolventen Firma landet und nicht abfließt.“

Diese scheint jetzt, ohne genauere Angaben aufgrund der Vertraulichkeitseinstufung, gefunden worden zu sein. Wie das finale Geschäft über den „von einem Schweizer Konkursgericht eingesetzten Sachverwalter, die Firma Transliq“, inzwischen abschließend gestaltet und abgewickelt wird, bleibt damit weiterhin unbekannt.

Wieder einmal lernen wir, wie man also klammheimlich bereits höchst selbst beschlossene Sanktionen, in der selbstverschuldeten Not, im Handumdrehen umgehen kann.


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