Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Unabhängige Justiz im Visier: Gefaesertes Disziplinarrecht soll auch für Richter gelten

Einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Aufhebung der Gewaltenteilung und der Verwandlung der Bundesrepublik in eine Art Demokratur hat heute das Kabinett beschlossen: Das gefaeserte Disziplinarrecht soll nun auch für Richter gelten.

 

Von DAVID BERGER – Im Zusammenhang mit der zur neo-sozialistischen Genetik gehörenden Rechts-Paranoia und ihrem Reichsbürgertheater ist Innenministerin Faeser gerade dabei, jede Kritik an der Bundesregierung und dem Linksrutsch des Landes zu kriminalisieren und zum Verstummen zu bringen. Dabei scheut sie auch nicht davor zurück, Hand an die Gewaltenteilung zu legen. Und auch die einstmals liberale FDP, deren Justizminister stattdessen die Förderung der Denunziation betreibt, scheint damit keinerlei Probleme zu haben.

Richter ohne Prozess rauswerfen, wenn die Politikern nicht mehr passen

Und zwar unter Umgehung rechtlicher Verfahren: So sollen nach dem neuen Disziplinarrecht die zuständigen Behörden alle, selbst härteste Disziplinarmaßnahmen (Entfernung aus Beamtenverhältnis, Aberkennung des Ruhegehalts usw.) gegen (Rechts-)“Extremisten“ alleine per Verfügung aussprechen, d.h. unter Umgehung des ordentlichen Rechtsweges von Disziplinarklagen.

Gekrönt wurde die perfide Agenda heute durch einen Beschluss der Bundesregierung: „Die Pläne der Bundesregierung für eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem öffentlichen Dienst sollen auch Richterinnen und Richter umfassen. Das entschied das Kabinett und ging damit auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrats ein. Die Länderkammer hatte gebeten zu prüfen, ob die richterrechtlichen Beendigungsgründe so angepasst werden könnten, dass bei strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung zwischen Beamten und Richtern gleiche Maßstäbe gelten.“ (Quelle)

Ab wann ist man Extremist?

Die entscheidende Frage, die sich stellt: Ab wann gilt ein Beamter bzw. ein Richter als „Extremist“? Fällt dieses Urteil die Exekutive? Und wer spricht schließlich Recht gegen ihn? Ein politisch einwandfreier Richter mit SPD- oder Grünen-Parteibuch?

Gekoppelt mit der von Faeser hier ebenfalls angezielten Beweislastumkehr, mit Bespitzelung, Aushebelung des Postgeheimnisses (im Corona-Lockdown!), Telefon- und Internetüberwachung scheint hier ein Plan gesponnen zu werden, der stärker als je einer zuvor seit 1989 dem modrigen SED Geruch verströmt.

Hausdurchsuchung und Suspendierung von Weimarer Familienrichter waren nur Vorspiel

Damit werden die Grundlagen für eine weitere Gleichschaltung der Justiz gelegt. Insofern war die Hausdurchsuchung und vorläufige Suspendierung eines Familienrichters aus Weimar nur das softe Vorspiel für das, was uns in Zukunft erwartet.

Wir erinnern uns: Der Richter hatte in der Corona-Hochzeit für alle Schüler an zwei Schulen die Maskenpflicht aufgehoben, weshalb er vor dem Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung angeklagt wurde.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


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