Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Grundsteuer-Reform: Deutschlands Finanzämter kollabieren

Seit Monaten ist der sich zuspitzende Alptraum und drohende Flop der deutschen Grundsteuerreform Gegenstand kritischer Medienberichte, Proteste von Experten und vor allem von Einsprüchen und Klagen. Das „bürokratische Ungetüm”, wüten Betroffene, enteigne durch willkürliche und falsche Wertberechnungen die Haus- und Grundeigentümer, schröpfe die Bürger und verursach in den Behörden nichts als unnötige Kosten und jede Menge Mehrarbeit. Dieser Befund ist in Wahrheit noch deutlich untertrieben.

Denn zunehmend bekommen vor allem die Finanzämter den Gegenwind gegen die verschlimmbessernde „Reform” zu spüren: Deutschlandweit werden sie von einer Lawine an Einsprüchen gegen die hohen Grundsteuer-Messbescheide überrollt – und das in zunehmendem Maße.

Florian Köbler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG), erklärte, die Zahl der Einsprüche steuere inzwischen die 3-Millionen-Marke an. Die Ämter kommen nicht einmal mit der Erfassung der Schreiben nach – geschweige denn mit der Bearbeitung. Die Situation sei „momentan drastisch“ und habe sich gerade in den letzten Tagen „explosionsartig entwickelt“, so Köbler weiter. In manchen Ämtern liege die Einspruchsquote bei über 20 Prozent. Die Lage sei so dramatisch, dass die DStG bereits „Hilferufe aus den Ämtern bekommen“ habe.

Der Gewerkschaftschef verwies auch darauf, dass die Grundsteuer eigentlich Sache der Kommunen sei. Da die Finanzämter ihnen dabei „wie die heiligen Samariter“ unter die Arme greifen würden, gingen dem Staat jedoch auch andere Steuereinnahmen durch die Lappen. Zum Teil müssten sich Konzern-Betriebsprüfer, „die normalerweise Millionen Mehr-Steuern jedes Jahr reinholen, jetzt mit dieser komischen Grundsteuerreform beschäftigen“, kritisierte er. Die Realität sei die, dass jeder Einspruch „auch ein kleines Stück weit zulasten der Steuergerechtigkeit“ gehe.

Und schließlich seien die Einsprüche seiner Ansicht auch noch vollkommen sinnlos, weil sie sich meist auf die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuermodells berufen würden. Vieles deutet in der Tat darauf hin, dass das neue Modell verfassungswidrig ist. Dagegen klagen aktuell der Verband Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler (BdSt). Köbler meint, das Bundesverfassungsgericht werde wahrscheinlich Ungereimtheiten im Gesetz feststellen und ein Reparaturgesetz anfordern. Diese werde aber nicht rückwirkend gelten, sondern und in Zukunft alle Grundbesitzer betreffen und somit folglich auch jene, die jetzt keinen Einspruch einlegen.

Zudem würden 99 Prozent nur deshalb Einspruch einlegen, „weil sie Angst haben, dass es teurer wird“. Über die endgültige Höhe würden jedoch die Hebesätze der Kommunen entscheiden. Selbst wenn der in den Bescheiden angegebene Grundsteuermessbetrag zehnmal so hoch ist wie vor der Reform, bedeute dies keinen automatischen Anstieg der Grundsteuer in dieser Höhe. Was die Einsprüche bei den Finanzämtern betrifft, erklärte Köbler, ganz auf das Motto „Augen zu und durch – das Projekt müssen wir jetzt zu Ende bringen“ zu setzen. Nach dieser Methode geht auch einmal mehr die Bundesregierung vor.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

Wir sind unabhängig, weil Sie uns unterstützen!

AUF1 ist durch seine Zuseher finanziert. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, dann bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen. Nur mit dieser Hilfe können wir ein tägliches Programm aufrechterhalten und weiter ausbauen.

Ähnliche Nachrichten