Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Bestes Deutschland aller Zeiten“: 250.000 Euro Strafe oder Haft (!), wenn an Wochenenden zwei Mal gegrillt wird

Während in Deutschland Kriminelle aller Couleurs – und hier besonders Migranten – unter der linksextremen Innenministerin Nancy Faeser Narrenfreiheit genießen, wird der deutsche Michl einmal mehr per Gesetz zurechtgestutzt. So in Bayern, wo man nun rigoros gegen „radikale Griller“ vorgeht.

 

250.000 Euro Strafe oder Haft

Das Landgericht München hat beschlossen, dass Grillen generell nur mehr vier Mal pro Monat und auch nicht an zwei Wochenendtagen hintereinander erlaubt ist. Das gilt für all jene, die unmittelbare Nachbar haben, die sich durch zu häufiges Grillen im Sommer gestört fühlen könnten. Und es wäre nicht deutsches Behördentum, wenn nicht auch alternative Ausweichmöglichkeiten verboten wären, so etwa das Grillen mit einem Elektrogriller.

Freilich hofft man, wie schon bei Corona, auf das Spitzel- und Denunziantentum des gemeinen Bürgers, um die Verordnung auch durchzusetzen. Denn: Wer gegen das neue Gesetz verstößt, riskiert bis zu 250.000 Euro Strafe. Wer nicht zahlen kann, dem drohen bis zu sechs Monate Gefängnis.

Fraglich erscheint das Gesetz und besonders seine Exekution besonders in den Migrantenmilieus, die für ihre ausgiebigen und unnachsichtigen Grilllagen in Parks und Co. bekannt sind. Man darf davon ausgehen, dass hier die „bunte und woke Polizei“ zwei Augen zudrücken wird.


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