Horst D. Deckert

Covid-Impfgeschädigte machen nun ihre Ansprüche geltend

Die Corona-Impfgeschädigten, die es – wie man uns während der Pandemie weiszumachen versuchte – gar nicht gibt, verlangen nun endlich die ihnen zustehende Entschädigung für ihre erlittene Körperverletzung.

Die Zeit des Abschasselns – wie man in Österreich das Hinauskomplimentieren nennt – ist vorbei. Nie war die Zeit für Covid 19-Impfgeschädigte günstiger als jetzt, um ihre Entschädigungen geltend zu machen: 1933 Betroffene haben diese Möglichkeit schon genutzt und in 138 Fällen wurde – man höre und staune – ein Impfschaden anerkannt.

Impf-Schäden werden endlich anerkannt

Damit ist zumindest bewiesen, dass es Impfschäden gibt, was während der Pandemie von den so genannten Experten und auch der Regierung stets geleugnet worden war. Zwangsgeimpfte oder auch „freiwillig“ Geimpfte, die nach dem Stich mit Beschwerden zum Doktor kamen, und über Müdigkeit und Fieber sowie über Herzbeschwerden, Embolien oder Thrombosen klagten, wurden nach einer schnellen Beschau und meist ohne Diagnose aus den Arztpraxen nach Hause geschickt.

Wollen Ärzte Impf-Schäden nicht sehen?

Ein Schaden wurde von den Haus- oder Fachärzten kaum festgestellt, ein möglicher Verdacht nicht notiert und wer danach an den Folgen der Impfung gestorben ist, lässt sich heute nicht mehr klären. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Menschen nach ihrem Gang zum Doktor ihrem Schicksal überlassen, das bei den meisten zum Glück nicht mit dem Tod endete, weshalb ein Großteil der Fälle von Impfschädigungen noch im Verborgenen schlummert und auf Wiedergutmachung hofft.

Nur Nachweis eines wahrscheinlichen Zusammenhanges nötig

Bis vor kurzem sind auch kaum Anträge eingebracht worden, dabei muss nach dem Impfschadengesetz gar nicht bewiesen werden, dass es tatsächlich die Impfung war, die den Schaden verursacht hat. Der Nachweis auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Schaden und Impfung sei schon ausreichend, betonen Experten.

Wird der Schaden als solcher anerkannt, müssen die Behandlungskosten ersetzt werden, heißt es, auch ein Anspruch auf eine sogenannte Entschädigungsrente kann geltend gemacht werden. Diese wurde schon 19 Covid-Impfgeschädigten zugesprochen und im Schnitt sollen diese etwa 700 Euro pro Kopf betragen. Pauschalentschädigungen von durchschnittlich 1.800 Euro für jeden Antragsteller gab es bisher in 116 Fällen.

Flut von Entschädigungs-Anträgen erwartet

Die Anträge nach dem Impfschaden-Gesetzt nimmt das Bundesamt für Sozial- und Behindertenwesen entgegen, das sozusagen erstinstanzlich entscheidet. Ist man mit dem Ergebnis der Entscheidung nicht zufrieden, sind Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen, das schon so manchen erstinstanzlichen Bescheid aufgehoben hat.

Da dürfte doch eine Flut von Anträgen auf die Behörde zukommen, vermuten Experten, und es werden von Staats wegen auch noch eine Menge Entschädigungen zu zahlen sein, die die von der Regierung verursachten Schulden noch weiter vergrößern werden. 

Zum Autor: Kurt Guggenbichler war Mitbegründer und Chefredakteur des „Wochenblick“. Sein journalistisches Handwerk hat er bei der „Goslarschen Zeitung“ in Norddeutschland erlernt, wo er acht Jahre lang als Redakteur, Reporter und Kolumnist tätig war. Wieder zurück in seiner Heimat, arbeitete Guggenbichler in der Funktion eines Ressortleiters dann 25 Jahre lang für die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Zum „Wochenblick“ wechselte er einige Zeit nach seiner Tätigkeit als Chefredakteur der Tageszeitung „Oberösterreichs Neue“ und für AUF1-Info ist Guggenbichler nun als Nachrichten-Redakteur, Kommentator und Reporter im Einsatz.

Wir sind unabhängig, weil Sie uns unterstützen!

AUF1 ist durch seine Zuseher finanziert. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, dann bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen. Nur mit dieser Hilfe können wir ein tägliches Programm aufrechterhalten und weiter ausbauen.

Ähnliche Nachrichten