Horst D. Deckert

Mordanschlag aus Clan-Umfeld? AfD-Abgeordneter in Schleswig niedergestochen

Am Abend des 18. Mai wurde ein AfD-Politiker des neu gewĂ€hlten Kreistages im Kreis Schleswig-Flensburg von Migranten niedergestochen, wie die Partei bekannt gab. Die TĂ€ter, die offenbar zu einem Schleswiger Migranten-Clan gehören, sollen ihr Opfer Bent Lund vor dessen HaustĂŒr mit einem Messer attackiert haben. Der Politiker musste im Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Die AfD spricht von einem Mordversuch – der Mainstream derweil schweigt.

Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung des Vorsitzenden des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein:

Mordversuch an AfD-Abgeordnetem des Kreises Schleswig-Flensburg!

Am Abend des 18. Mai ist in Schleswig auf ein AfD-Mitglied und gewĂ€hltes Kreistagsmitglied mit einem Messer ein gezielter Mordversuch verĂŒbt worden. Das Opfer erlitt lebensgefĂ€hrliche Verletzungen, und wurde mit dem Rettungswagen in die Schleswiger Heliosklinik gebracht. Der polizeibekannte TĂ€ter, der aus dem schleswiger Clanmilieu stammt, wurde festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Zum Mordversuch am Parteimitglied und neu gewÀhlten Kreistagsabgeordneten Herrn Bent Lund erklÀrt der AfD-Landesvorsitzende Kurt Kleinschmidt:

„Dieser lebensbedrohliche Angriff gegen eines unserer Parteimitglieder ist der traurige Höhepunkt einer stetig angestiegenen Welle der Gewalt gegen Menschen in unserer Partei. Wir verurteilen diese menschenverachtende Tat auf das SchĂ€rfste. Wir fordern die Politiker aller Parteien in Schleswig-Holstein dazu auf, jegliche Gewalt gegen unsere AfD zu missbilligen!

Von den Behörden verlangen wir die lĂŒckenlose AufklĂ€rung dieses Verbrechens. Der TĂ€ter muss fĂŒr seinen brutalen Angriff die gesamte HĂ€rte unserer Gesetze zu spĂŒren bekommen. Den Verantwortlichen bei der Polizei, der Justiz aber auch dem Verfassungsschutz sagen wir: Es ist Ihre Pflicht sicherzustellen, dass auch unsere Politiker ihr demokratisches Recht auf ungehinderte Teilnahme an der politischen Willensbildung wahrnehmen können!

Unsere Gedanken sind bei Herrn Lund und seinen Angehörigen. Wir wĂŒnschen ihm eine schnelle und vollstĂ€ndige Genesung.”

Die Pressemitteilung des AfD-Landesverbands Schleswig-Holsteins vom 21. Mai mit mehr Hintergrundinformationen lesen Sie im Folgenden:

AfD-Abgeordneter in Schleswig niedergestochen!

Am Abend des 18. Mai wurde ein heimtĂŒckischer Mordanschlag auf einen AfD-Politiker des neu gewĂ€hlten Kreistages im Kreis Schleswig-Flensburg verĂŒbt. Der Kenntnisstand auf Seiten des Verfassers ist wie folgt:

Am Abend des Vatertags versuchte eine aus zwei MĂ€nnern und einer Frau bestehende TĂ€tergruppe aus dem Umfeld eines Schleswiger Clans mit Migrationshintergrund den AfD-Politiker Bent Lund, ebenfalls aus Schleswig stammend, aus einem Mercedes-SUV heraus mitsamt dessen Motorrad von der Straße abzudrĂ€ngen. Als das nicht gelang, folgten die TĂ€ter dem Opfer bis vor dessen HaustĂŒr. Unter der Androhung ihn „kaltmachen“ zu wollen, sprĂŒhte man dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht. In der Folge hielt einer der MĂ€nner das Opfer fest, wĂ€hrend der andere mehrfach auf Herrn Lund einzustechen versuchte. Herrn Lund gelang es, vier Stichversuche abzuwehren, wurde aber durch einen fĂŒnften schwer getroffen. Das Messer drang im Bereich des Schulterblatts 8cm tief in den Körper ein und verfehlte nur knapp das Herz.

Herr Lund wurde sogleich mit einem Notarztwagen in die Helios-Klinik in Schleswig transportiert und Ă€rztlich versorgt. Die Staatsanwaltschaft geht von lebensbedrohlichen Verletzungen aus. Herr Lund verließ trotz seiner Verletzungen auf eigenen Wunsch die Klinik, aus Sorge um seinen 16-jĂ€hrigen Sohn, der sich weiter alleine in der gemeinsamen Wohnung befand. Auch gegen diesen werden von Seiten des TĂ€terkreises nach ErklĂ€rung Dritter Morddrohungen erhoben.

Zur Zeit befindet sich der Sohn an einem sicheren Ort und wird geschĂŒtzt. Aufgrund des Mordanschlags auf seinen Vater und der gegen ihn ausgesprochenen Morddrohungen ist der 16-JĂ€hrige traumatisiert und befindet sich in psychologischer Behandlung.

Die TĂ€ter befanden sich am Freitag noch in Polizeigewahrsam. Nachdem zuerst die lokale Polizei von einer „Nachbarschaftsstreitigkeit“ ausging, sind nach Erlangen einer weiterfĂŒhrenden Kenntnislage nunmehr sowohl die Kriminalpolizei wie auch der Staatsschutz in die Sache involviert. Die Ermittlungen dauern an.

Zwischenzeitlich hat das Amtsgericht Schleswig reagiert und auf Antrag Lunds und dessen Sohnes einen nicht anfechtbaren Beschluß nach §1 Gewaltschutzgesetz gegen zwei der TatverdĂ€chtigen erlassen. Bei Verstoß gegen die darin erlassenen Auflagen droht ein Ordnungsgeld in Höhe von €250.000, ersatzweise Haft. ZusĂ€tzlich ist die Strafbarkeit bei Verstoß festgestellt.

Zur Vorgeschichte: Bereits in den Wochen vor der Tat sind Personen aus dem Umfeld des Opfers und dessen Besucher mehrfach von Mitgliedern aus dem Clan als „Nazis“ verbal attackiert worden. So auch am Abend vor der Tat, als eine mehrköpfige Personengruppe zuerst Herrn Lund die Zufahrt zu seiner Wohnung versperrte und diese nur widerwillig freigab. In der Folge kam es vor dem Haus zu einem Handgemenge mit Verletzungen auf beiden Seiten. Dabei lag das KrĂ€fteverhĂ€ltnis bei 10 zu 2 (10 mĂ€nnliche und weibliche Personen mit Migrationshintergrund auf der einen, und Herr Lund nebst seinem Sohn auf der anderen Seite). Videos der Tat sind dem Verfasser wie auch der Polizei bekannt.

AnlĂ€ĂŸlich eines Klinikbesuches am Abend trafen die Protagonisten erneut aufeinander. Dabei kam es zu Pöbeleien vonseiten der Migranten gegen Herrn Lund und dessen Begleiter. Auch hier wurden erneut Drohungen gegen Herrn Lund ausgesprochen. Das Klinikpersonal musste die Polizei verstĂ€ndigen.

Aus Sicht des Verfassers ist hier von einer schweren politischen Straftat in Tateinheit mit vorsÀtzlicher, versuchter Tötung (Mordabsicht) auszugehen.

Inwieweit eine Berichterstattung in den Medien des sh:z durch einen, wohl eher „Aktivisten“ denn Journalisten, des Flensburger Tageblatts zur Vergiftung des politischen Klimas beigetragen hat, mag im Auge des Betrachters liegen.

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