Horst D. Deckert

Brandanschlag auf friedliche Demonstranten: Polizei schaute weg

Immer wieder berichteten in den vergangenen Monaten grosse Medien über die angebliche Gewalt, die von Demonstranten gegenüber Polizisten oder auch Vertretern der etablierten Medien ausgehe. Doch nur selten wird umgekehrt über Vorfälle berichtet, an denen friedliche Demonstranten Gewalt und Schikanen erleiden müssen.

Doch dies geschieht regelmässig. Ein besonders hässliches Beispiel hierfür verdeutlicht ein Vorfall, der sich an der Demonstration vom 4. Oktober 2020 in Konstanz ereignete und nur wenig Medienecho auslöste. An diesem Tag fanden sowohl in der süddeutschen Stadt sowie auch in Kreuzlingen Kundgebungen statt – aufgerufen dazu hatten unter anderem mehrere „Querdenken“-Initiativen.

Was war geschehen: Mindestens ein Chaot warf von hinter der Bühne so genannte Bengalfeuer in Richtung Bühne und Demonstranten. Dabei wurde Friederike Pfeiffer-de Bruin im Gesicht getroffen. Glücklicherweise blieb sie unverletzt. Anwalt Markus Haintz, der Freund von Pfeiffer-de Bruin, unterbrach daraufhin die Demonstration für einen Moment und forderte die Polizei auf, den Täter ausfindig zu machen.

Die Polizei schien sich für den Bengalfeuer-Wurf aber nicht näher zu interessieren. Laut Aussagen mehrerer Zeugen griffen Polizisten hinter der Bühne nicht ein, als die Rauchbomben in Richtung Demonstranten geworfen wurden. Doch damit nicht genug: Als der Ulmer Anwalt Markus Haintz dem Einsatzleiter der Polizei die Bengalos zur Beweissicherung übergeben wollte, weigerte sich dieser.

Strafverfahren eingestellt

Haintz erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Polizeibeamten wegen Strafvereitelung. Schliesslich handelte es sich beim Bengalfeuer-Wurf um eine schwere Körperverletzung. Zum Verhalten der Polizei sagte der Anwalt auf der Bühne vor mehreren tausend Demonstranten (ab Minute 6:45):

„Das ist eine Strafvereitelung im Amt… Es ist nicht meine Aufgabe als Rechtsanwalt für die deutsche Polizei Beweismittel zu sichern.“

Seit dem 8. Februar ist nun bekannt, dass das Strafverfahren gegen den Polizisten eingestellt wurde, wie Haintz auf seinem Telegramm-Kanal mitteilte. Die Begründung dafür:

„Bislang konnte nicht festgestellt werden, um welchen Polizeibeamten es sich dabei gehandelt hat. Weitere Ermittlungen zur Identifizierung des angezeigten Polizeibeamten erübrigen sich jedoch“, teilte die Staatsanwaltschaft Konstanz in einem Schreiben an Haintz mit.

Weiter heisst es in dem Schreiben: „Der Tatnachweis kann nicht geführt werden. Der subjektive Tatbestand einer Strafvereitelung im Amt verlangt, dass der Täter absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil die Strafverfolgung vereitelt.“ Dies sei in den Augen der Staatsanwaltschaft jedoch nicht geschehen.

Über die Einstellungsverfügung schreibt der Ulmer Anwalt auf seinem Telegramm-Kanal:

„Es ist schon bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage sein soll, einen Einsatzleiter auf einer Demonstration ausfindig zu machen.“

Unklar ist, ob gegenwärtig noch ein Strafverfahren gegen den Täter läuft. Nachdem die Polizei am 4. Oktober 2020 zunächst keinerlei Interesse gezeigt hatte, den Täter ausfindig zu machen, übernahm daraufhin die Kriminalpolizei den Fall.

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