Horst D. Deckert

Anwälte bezichtigen die israelische Regierung der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Die Anwälte Ruth Makhacholovsky und Aryeh Suchowolski haben letzte Woche beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Klage gegen die israelische Regierung und Pfizer wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eingereicht. Hinter der Klage steht die Organisation „Anshei Emet“ (Menschen der Wahrheit). Sie umfasst Anwälte, Ärzte und Aktivisten.

Konkret werfen die Anwälte Ruth Makhacholovsky und Aryeh Suchowolski der Regierung vor, den Nürnberger Kodex zu verletzen. Sie sprechen im Zusammenhang mit der Pfizer/Biontech-Impfung von „illegalen Experimenten an israelischen Bürgern“ und fordern einen sofortigen Impfstopp. Die Regierung, so die Anwälte, stehe in der Pflicht, das Prinzip der informierten Zustimmung einer Person zur Impfung nicht zu verletzen. Zudem sei die Regierung aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um einen Impfzwang zu verhindern.

Der Nürnberger Kodex, der ursprünglich im Urteil eines amerikanischen Militärtribunals von 1947 gegen Nazi-Ärzte erarbeitet wurde, legt Richtlinien für medizinische Experimente fest und bildet in vielen Ländern die medizinethische Grundlage für die Politik. Wichtiger Bestandteil des Kodexes ist, dass Menschen medizinischen Experimenten zustimmen müssen und kein Druck auf sie ausgeübt werden darf. Dies auch deshalb, um Leiden und unnötige Risiken zu vermeiden.

„Das Experiment von Pfizer in Israel wurde unter Verletzung des Nürnberger Kodex durchgeführt, der Teil des internationalen Strafrechts ist und unter die Zuständigkeit des Haager Tribunals fällt. Wir warten nun auf eine Entscheidung“, sagte die Anwältin Ruth Makhachovsky unlängst gegenüber Israel-News.

Pikant: Sofort nach dem die Informationen zur Klage online gingen (darunter auf uncut-news.ch, Database Italia und weiteren) schossen die sogenannten Faktenprüfer aus dem Kraut – unter anderem correctiv.org oder 20minuten.fr.

Correctiv warf uncut-news.ch vor, Fake-News zu verbreiten. In diesem Fall zu Recht. Dies, weil das Online-Nachrichtenportal behauptete, dass der Internationale Strafgerichtshof auf die Klage eingetreten sei. Korrekt ist, dass der Internationale Strafgerichtshof bisher lediglich den Eingang der Klage bejahte. Das bestätigte auch Mark P. Dillon, Leiter der Informations- und Beweiseinheit des Internationalen Strafgerichtshof. Diese werde nun geprüft, wie die israelische Zeitung The Jerusalem Post berichtet.

Von den grossen Schweizer Medien berichtete bisher keine Zeitung über die eingereichte Klage.

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