Unter Angabe der Kraftfahrzeugsteuernummer wird auf die nächtliche Ausgangssperre und die damit verbundene Einschränkung der Nutzbarkeit von PKW verwiesen. Daraus leitet der Absender die Forderung ab, ihm doch bitte „die entsprechende Differenz für den nicht nutzbaren Zeitraum zu erstatten.“ Das ist großartiger Humor – oder bitterer Ernst. Sollten wir nicht alle so einen Brief losschicken […]
Ein Brief an das Hauptzollamt Dresden
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