Horst D. Deckert

Gericht stellt Corona-Bußgeldverfahren gegen Lörracher Apotheker ein

Ein Apotheker aus dem baden-württembergischen Lörrach wehrt sich gegen ein Corona-Bußgeldverfahren. Mit Erfolg! Das Gericht stellt den Terror und das Verfahren gegen den Apotheker und Corona-Maßnahmenkritiker ein.

„Das Verfahren ist 1:1 ausgegangen, ein klassisches Unentschieden“, so der Lörracher Apotheker Birger Bär über das nun gegen ihn, in der vergangenen Woche eingestellte Corona-Bußgeldverfahren. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, gegen die der Inhaber von vier Apotheken Widerspruch eingelegt hat. In einem Fall handelt es sich um die Maskenpflicht, im anderen um den Verstoß gegen eine Auflage bei einer spontanen Versammlung gegen die Corona-Auflagen. Das Online-Magazin Apotheke-Adhoc stellt mit einer gewissen Genugtung fest, dass Bär die Anwaltskosten selbst tragen müsse – und die seien weit höher als die Bußgelder. Das Blättchen vergisst in diesem Zusammenhang auch nicht zu erwähnen, dass Bär zudem Parteimitglied bei „Die Basis“, die „teils aus der Querdenker-Bewegung hervorgegangen“ sei, ist.

„Es geht nicht darum, Anti-Corona-Partei zu sein, sondern vor allem, für Machtbegrenzung und Transparenz zu kämpfen“, so das Statement des wehrhaften Apothekers. (SB)

 

Ähnliche Nachrichten