Auf der letzten Sitzung des Europäischen Rates sind die Ministerpräsidenten der Regenbogenfahne in Phalanx aufmarschiert. Sie wollten klarsehen, ob es die Einheit der Werte noch gibt? Die Debatte ähnelte auf gespenstische Weise jener vom Juni 2015, die wegen der nach Europa drängenden Invasion der Migranten ausgebrochen war. Beide waren moralisch schwierige, politisch wichtige und intellektuell schöne Diskussionen.
Die Antwort ist in beiden Fällen die gleiche: Es gibt die Einheit der Werte nicht, und deshalb gibt es auch keine politische Einheit.
Die Liberalen sind in beiden Fällen davon ausgegangen, dass es sich hier um Fragen handelt, auf die nur eine, der liberalen Meinungshegemonie entsprechende Antwort gegeben werden kann.
Die Antwort der nicht liberalen Demokraten war, dass entsprechend des Meinungspluralismus hier unterschiedliche Antworten existieren, und dazu hat jeder Staat und jedes Volk das Recht, und die Europäische Union kann nur auf Grundlage des Prinzips von „in Vielfalt geeint“ zusammengehalten werden.
Nach Ansicht der Liberalen besitzt ein jeder das Recht zur Migration, dazu, das Gebiet der Europäischen Union zu betreten, auch dann, wenn er über ein nicht unmittelbar gefährliches, sondern sicheres drittes Land ankommt. Das Recht auf Migration sei im Wesentlichen ein Menschenrecht.
In der jetzigen Debatte, in der es um die sexuelle Erziehung der Kinder geht, muss man nach Ansicht der Liberalen jene sensibilisierenden Veröffentlichungen den Kindern in die Hand geben, die sie über die Heterosexualität, die Homosexualität, die Aufgabe des biologischen Geschlechts und über Operationen zur Geschlechtsumwandlung aufklären können. Nach Ansicht der Liberalen ist das ein Menschenrecht der Kinder, die Entscheidung der Eltern kann nicht ausschließlich sein, hierbei besitzen die staatlichen Institutionen eine Rolle, ja sogar den Vorrang.
Ohne elterliche Zustimmung, ohne staatliche Beschränkungen kann man die Kinder sensibilisieren.
Nach Ansicht der nicht liberalen Demokraten ist die sexuelle Erziehung des Kindes das Recht der Eltern, und hierbei dürfen ohne ihre Zustimmung weder der Staat noch die Parteien sowie auch die NROs und Regenbogenaktivisten eine Rolle spielen.
Die Regenbogenländer haben das Recht über die auf eine binäre, Mann-Frau, Mutter-Vater Ordnung sich gründende gesellschaftliche Einrichtung hinauszugehen. Früher waren auch sie so, aber wohl überlegt und ihre Absichten in den Rang der staatlichen Politik erhebend sind sie in eine andere Dimension übergetreten.
Dieses ihr Recht kann ein anderer Staat nicht in Frage stellen. Besonders, da Deutschland die Rolle des Flaggschiffs auf sich genommen hat. Ob es klug ist, erneut mit Armbinde zu demonstrieren und im Münchner Fußballstadion während der ungarischen Nationalhymne mit einer Regenbogenfahne auf das Spielfeld zu rennen, darin bin ich mir nicht sicher. Doch bin ich mir darin sicher, dass über die Erziehung der deutschen Kinder die Deutschen entscheiden müssen. Und auch darin, dass über die Erziehung der ungarischen Kinder nur die Ungarn entscheiden dürfen, mit Sicherheit nicht die Deutschen, die Niederländer oder die Belgier.
Ob es besser ist, in der binären oder in der Regenbogenwelt zu leben, und warum das so ist, da argumentieren beide Seiten aufgrund ihrer eigenen Meinungen. Ein jeder hat seine eigene Wahrheit.
Doch aus der Perspektive des internationalen Rechtes, des Rechts der EU und der Charta der Grundrechte ist der richtige Zustand unstrittig. Die Migration ist kein Menschenrecht und die Art und Weise der sexuellen Erziehung des Kindes ist auch nicht das Menschenrecht des Kindes. So ein Menschenrecht gibt es nicht. Stattdessen gibt es Artikel 14 der Charta der Grundrechte über das Recht der Eltern, ihren Kindern die entsprechende Erziehung zu sichern.
Wenn wir die Europäische Union zusammenhalten wollen, müssen die Liberalen die Rechte der nicht Liberalen respektieren. In Vielfalt geeint. Das ist die Zukunft.
Viktor Orbán
Ungarischer Ministerpräsident
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Übersetzung durch das Büro für internationale Kommunikation der ungarischen Regierung.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei der VISEGRÁD POST, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.