Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Besuch im Krankenhaus verwehrt – trotz negativem Selbsttest !

Doris K. ist entsetzt. Ihrer 73-jährigen Mutter hat man den Zutritt zum Krankenhaus Amstetten verwehrt, trotz durchgeführtem Selbsttest. Allein an der Registrierung scheiterte es – die ältere Dame besitzt kein Handy mit Internetzugang.

  • älterer Dame wurde der Krankenbesuch ihrer Schwester verwehrt, sie wurde weggeschickt
  • Dame hatte ihren Selbsttest mit, da sie keinen Internetzugang besitzt
  • ohne Online-Registrierung kein gültiger Selbsttest
  • andernfalls muss eine Teststraße aufgesucht werden
  • Krankenhaus Amstetten gibt Stellungnahme ab: 3G-Regeln müssen eingehalten werden – gesetzliche Vorgaben
  • Mitarbeiter der Ombudsstelle hat dennoch Verständnis für die Enttäuschung der Dame

„Ich brachte meine Mutter zum Krankenhaus Amstetten. Sie wollte gerne ihre Schwester, also meine Tante, besuchen. Diese war stationär aufgenommen. Meine Mutter führte zuhause den Corona-Selbsttest durch“, schildert Doris K. „Ich ließ meine Mutter vom Auto aussteigen und wollte sie nach ihrem Besuch wieder abholen. Den negativen Selbsttest, mit Datum versehen, hatte meine Mutter eingesteckt. Sie wies ihn bei der Einlasskontrolle vor. Da stand jemand vom Roten Kreuz, ich glaube ein Zivildiener.“

Keine Registrierung – Kein Besuch

Doris K. wollte für die Zwischenzeit das Krankenhausareal verlassen. Genau beim Wegfahren habe sie aber wahrgenommen, dass ihre Mutter bereits wieder den Eingangsbereich verließ. „Meine Mutter schilderte mir ganz traurig, dass man sie nicht ins Krankenhaus zu ihrer Schwester lässt. Weil sie sich online nicht registriert hatte, musste sie wieder gehen“, ist die Tochter betroffen. „Ich bin nochmals mit ihr zum Eingangsbereich und habe dort nachgefragt. Mit diesem Zivildiener hatte ich eine längere Diskussion. Er meinte doch glatt, ich hätte meiner Mutter mein Handy geben sollen.“

„Das könne man nicht verantworten!“

Auch auf der Station hätte Doris K. nachfragen lassen, ob ein Besuch ihrer Mutter mit mitgebrachtem negativen Selbsttest möglich wäre. Dort teilte man ihr mit, dass man dies keinesfalls verantworten könnte. „Meine Mutter kennt sich mit meinem Handy nicht aus. Abgesehen davon, kann man doch nicht vorschreiben, dass jeder Mensch Internet haben muss.“

Zählt das Ergebnis oder die Registrierung?

Was ändert es am Ergebnis des Tests, ob er zur Kontrolle mitgebracht wird oder ob ein Foto davon, über das Internet registriert wird? Ein negatives Ergebnis bleibt negativ!“, meint Doris K. verärgert. „Ich bin wirklich erschüttert, dass man mit Menschen so umgeht. Meine Mutter war am Boden zerstört und sehr traurig darüber, dass sie durch solch eine Willkür, von einem Besuch bei ihrer Schwester abgehalten wurde. Auch meine Tante hatte sich sehr auf ihren Besuch gefreut. Unverrichteter Dinge mussten wir wieder eine halbe Stunde nach Hause fahren!“

3G-Regeln sind gesetzliche Vorgaben

Auf Nachfrage erhielt Wochenblick von einem Mitarbeiter der Ombudsstelle folgende telefonische Stellungnahme: „Ich kann die Enttäuschung der Dame gut nachvollziehen. Dennoch ist es so, dass sich das Krankenhauspersonal an die gesetzlichen Vorgaben der LGA (Anm.: Landesgesundheitsagentur NÖ) halten muss. Diese sind die 3G-Regeln. Dazu gehört auch, dass der Selbsttest bei einer offiziellen Stelle online registriert wird. Für Personen ohne Internetzugang gibt es die Möglichkeit der Vornahme eines Tests in einer öffentlichen Teststraße. Überall, wo es planbar ist, muss dies eingehalten werden – sowohl beim Patienten als auch beim Besucher. Ausnahmen sind Besucher von Palliativpatienten und Geburten. Nicht nur online, sondern auch in Zeitungen gibt es darüber genug Informationen. Wir müssen uns an die Vorgaben halten.“

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