Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wortlaut in neuem „Infektionsschutzgesetz“: „Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit wird eingeschränkt“

Impfschäden: Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit wird eingeschränkt | Von Peter Haisenko

10.07.2021, 15:21 Uhr. KenFM.de – https: – Ein Standpunkt von Peter Haisenko. Denn sie wissen, was sie tun! Von Anfang an wurde von kritischen Wissenschaftlern vor den […] Der Beitrag Impfschäden: Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit wird eingeschränkt | Von Peter Haisenko erschien zuerst auf KenFM.de….

„Still und heimlich wurde vor der Sommerpause noch eine Gesetzesnovelle durchgesetzt, die sich mit Folgen der mRNA-Impfstoffe befasst. Das Pikante daran ist, dass mit dieser Novelle alle Impfkritiker bestätigt werden, die als Spinner und Covidioten bezeichnet werden. Ja, es ist noch schlimmer. Dem Gesetzgeber, dem Gesundheitsministerium, ist offensichtlich bekannt, dass die Kritik an den mRNA-Impfstoffen mehr als berechtigt ist. Das Gesetz beschreibt die zu erwartenden Folgen der Impfung und anstatt mit der einzig zulässigen Reaktion darauf zu reagieren, nämlich die Impfungen sofort einzustellen, wird ein weiteres Grundrecht abgeschafft. Das der körperlichen Unversehrtheit.

Sehen Sie sich den Text selbst an:

“Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 21 Impfstoffe

Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.”

Hier der Link zur Seite der Regierung und dort können Sie auch das Impressum aufrufen, das eindeutig bestätigt, dass es sich um eine offizielle Regierungsseite handelt, also um keine bösartig gefälschte Nachricht.“

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