Horst D. Deckert

Die Corona-Diktatur wächst: Bei 3-G-Regeln wird jetzt härter gestraft

Der Staat zieht die Daumenschrauben an. Noch am Montag verkündete der Kanzler, dass die Pandemie für alle Geimpften vorbei sei. Wie lange das Wort des Kanzlers für sie hält, ist fraglich – denn Kurz-Versprechen haben bekanntlich nicht unbedingt die längste Halbwertszeit. Für all jene, die noch nicht geimpft sind, wird hingegen schon jetzt das Regime saftig verschärft. 

  • 90 Euro Strafe bei Verstoß gegen 3-G-Regel
  • Kein Verwaltungsverfahren, sondern 3-G-Strafzettel zum sofort abkassieren
  • gerade in der Urlaubszeit auch eine Schikane für Touristen und Urlauber

Denn zukünftig soll die Einhaltung der 3-G-Regeln nicht nur öfter, sondern auch schärfer kontrolliert und gestraft werden. Mit der, am heutigen Mittwoch 0 Uhr in Kraft getretenen Verordnung des grünen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein kann die Polizei ab sofort Organmandate bei einem Verstoß gegen die 3-G-Regeln ausstellen. Das heißt, dass nun nicht mehr ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden muss, um eine Pönale zu kassieren.

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Das Kalkül: Viele werden Strafen einfach zahlen

Damit geht es einen Schritt weiter in der Corona-Diktatur und der Staat schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn viele Bürger werden vermutlich die Strafe, eigentlich ein Masken- oder Test-Strafzettel eher anstandslos zahlen. Das spült Geld in das durch Corona-Maßnahmen strapazierte Staatssäckel – bevor die betreffenden Verordnungen im Zweifel vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wieder aufgehoben werden.

Und auf der anderen Seite wird die Verwaltung entlastet, da es weniger Verwaltungsverfahren geben wird. Denn nur wenn der „Delinquent“ die Strafe nicht rechtzeitig bezahlt, muss ein solches eröffnet werden.

90 Euro für Regierungs-Schikane

Mit dem neuen Strafregime kann die Polizei sofort die Strafe kassieren. So sind sofort 90 Euro für Verstöße zu zahlen. Und als Verstöße gelten, unter anderem „die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr“. Also, wenn man kein gültiges Testzertifikat hat – und schon sind 90 Euro dahin. Selbiges gilt auch für das „Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung“, sprich einer Maske.

Das die Verordnung gerade zum Beginn der Feriensaison erlassen wurde, hat wohl auch den Grund, dass damit Touristen in die Lage kommen, die österreichische Corona-Diktatur in ihrer vollen Ausprägung zu erleben und zu genießen. Denn die Strafen gelten natürlich nicht nur für in Österreich lebende, sondern auch für Touristen. Und das, egal ob sie wirklich hier urlauben oder lediglich auf der Durchreise in eine weniger rechtsstaatlich bedenkliche und weniger Corona-totalitäre Urlaubsdestination sind.

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