Horst D. Deckert

Provokante Nehammer-Polizisten erwiesen Staat keinen guten Dienst

In den letzten Wochen und Monaten haben übereifrige Polizisten allerorts versucht, österreichische Bürger in ihren Grundrechten zu beschneiden. Zu diesen Grundrechten gehört auch das Demonstrieren gegen die Corona-Maßnahmen, die vielen Österreichern als überzogen und ungerechtfertigt erscheinen, weshalb sie auf die Straße gingen um ihren Unmut darüber kundzutun.

Ein Kommentar von Kurt Guggenbichler

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Vielerorts agierten die Gesetzeshüter, die über den Ablauf dieser Kundgebungen wachten, rechtskonform, aber leider nicht überall und auch nicht in allen Fällen wie diverse Beispiele zeigen. Demonstranten, die meist nur friedlich spazieren gingen und vielleicht auch Parolen skandierten, wurden von den Polizeibeamten oft provoziert. Dazu gehörte meist die Aufforderung zur Ausweisleistung, die gern dazu genutzt wurde, um einen Vorfall – beispielsweise Widerstand gegen die Staatsgewalt – auszulösen, damit eingeschritten werden kann. Auch die Verhängung von Strafen wegen Nichttragens einer Maske oder wegen Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes waren ein gern angewandtes Mittel.

Dem Staat haben die Beamten damit aber keinen guten Dienst erwiesen. Viele der Demonstranten ließen sich das Verhalten der Polizei nicht gefallen. Sie zogen gegen deren Anschuldigungen bzw. die verhängten Bußgelder vor Gericht. Damit aber haben die ohnehin schon permanent überlasteten Gerichte wenig Freude, weil sie sich nun auch noch mit Bagatelldelikten befassen mussten.

Die Gerichte werden nun für Corona-Bagatelle beansprucht.
Bild: freepik / freedomz; Virus: freepik / Deeplab

Dass die meisten Verhandlungen zugunsten der Beschwerdeführer entschieden wurden, lag jedoch am unwiderlegbaren Beweismaterial, welches meist Videoaufnahmen von den Amtshandlungen waren. Die Gesetzeshüter machten bei diesen Prozessen allesamt keine gute Figur und rückten damit auch ihre korrekten Kollegen in der Öffentlichkeit in ein schiefes Licht. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie solche Prozesse in früheren Jahren vor Gericht entschieden worden wären. Damals zählten nur die Aussagen der Polizeibeamten, die keine Videobeweise zu fürchten hatten. Es gab damals aber auch noch keine Innenminister, die gegen Demonstranten Stimmung machten.

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