Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wie der Bund die Impfung schönredet

Die Behörden drängen das Volk mit emotionalen Kampagnen zur Impfung. Ihre Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit sind jedoch fragwürdig.

Handeln nach Grundsätzen, die normalerweise für alle gelten – das scheint nicht die Linie des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu sein. Mit dem Spruch «Ein Herz für uns alle» und dem Appell an die Solidarität betreibt das BAG eine Werbekampagne für die Covid-19-Impfung. Für Jugendliche wurde ein fröhlich-buntes Comic-Merkblatt zusammengestellt, um sie zum Impfen zu motivieren. Das sind «Massnahmen zur Information, Marktbearbeitung und Schaffung von Anreizen, welche zum Ziel haben, [. . .] die Anwendung von Arzneimitteln zu fördern», und das gilt laut Arzneimittel-Werbeverordnung als Werbung. Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist eigentlich nicht erlaubt. Im Fall der Impfung scheint das die Behörden nicht zu kümmern.

Auch zur Genauigkeit der Informationen stellen sich Fragen. Das BAG schreibt auf seiner Homepage unter der Rubrik «Nebenwirkungen, Mythen & Fragen»: «Impfungen werden von Swissmedic nur zugelassen, wenn sie sicher und wirksam sind. Dafür werden sie gründlich getestet.» Stimmt das? Welche formalen Voraussetzungen sind bei einer Zulassung von Arzneimitteln normalerweise zu erfüllen? Eine kurze Beurteilung:

Wie gut sind die Wirksamkeitsanalysen?

Die Covid-Impfstoffe wurden befristet zugelassen. Laut Heilmittelgesetz dürfen nur Arzneimittel gegen lebensbedrohende oder invalidisierende Krankheiten befristet zugelassen werden. War dieses Kriterium im aktuellen Fall erfüllt? Zahlreiche Argumente sprechen dagegen.

Die Spitäler sind nie annähernd an Kapazitätsgrenzen gestossen, Intensivbetten wurden gar abgebaut, Spitäler geschlossen. 2020 fiel keine Übersterblichkeit auf, wenn die Bevölkerungsdaten korrekt berücksichtigt werden. Und laut Schätzungen ist die Todesrate bei Infektion (IFR) für die Gesamtbevölkerung mit 0,15 Prozent nicht höher als bei der Grippe, die für Kinder und Jugendliche übrigens deutlich

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