Horst D. Deckert

Ist Impfpflicht eine strafbare Nötigung?

Von PETER HAISENKO | Nötigung ist ein Straftatbestand und wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren geahndet. Die Art und Weise, wie Impfunwillige mit Drohungen zur COVID-Impfung getrieben werden, ist Psychoterror, der nur noch als Nötigung bezeichnet werden kann.

Warum haben sich Menschen die Spritze verpassen lassen, die gegen Corona schützen soll? Mit einem Mittel, das nur eine Notzulassung hat und keineswegs den etablierten Standards für Impfstoffe gerecht wird. Da gibt es zunächst diejenigen, die einigermaßen überzeugt sind, dass ihnen der Bankkaufmann nur die reine Wahrheit erzählt und Angst und Panik wegen der Pandemie berechtigt, ja lebenserhaltend sind. Der verharmlosend „Piks“ genannte Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit hilft ihrem seelischen Gleichgewicht. Wie groß der Prozentsatz dieser ist, ist schwer einzuschätzen. Mein persönlicher Eindruck ist aber, dass es sich nur um eine Minderheit handeln kann. Warum lassen sich diejenigen spritzen, die das nicht aus der Überzeugung tun, wirklich etwas Notwendiges für ihre Gesundheit anzunehmen?

Die meisten Geimpften, mit denen ich gesprochen habe, sagen, dass sie sich haben impfen lassen, weil sie den Einschränkungen für Ungeimpfte entkommen wollen. Weil sie in Urlaub fahren wollen oder Orte ohne Test betreten, für deren Zutritt ein frischer Test verlangt wird. Oder eben ein Impf- oder Genesungsnachweis. Allein Letzterer ist schon hochproblematisch. Alle, diesmal wirklich alle Fachleute, inklusive der regierungsamtlichen Stellen, gehen davon aus, dass ein hoher Prozentanteil an COVID-Infektionen unerkannt verlaufen ist. Das heißt, man hat sich das Virus eingefangen, der Körper hat es ohne Symptome unbemerkt abgewehrt und sich so eine natürliche Immunität erworben. Die Meinungen dazu variieren nur in der Annahme des Prozentsatzes: Sind diese symptomfrei Immunisierten nun das Doppelte oder das Zehnfache der durch Tests erkannten Infektionen? Ein Test für Gesunde ist nicht vorgesehen, ob sie sich unbemerkt immunisiert haben oder schon immer immun waren. So gilt auch für sie, dass sie sich „freiimpfen“ lassen sollen.

Drohung aus dem Kanzleramt: Impfpflicht durch die Hintertür

Täglich werden wir traktiert mit neuen Meldungen, welches Reiseziel mit welchen Einschränkungen belegt worden ist oder in wenigen Tagen sein wird. Man kann den Überblick nicht mehr behalten. Selbst wenn man sich schon in einem bislang als ungefährlich eingestuften Reiseland aufhält, kann man nicht sicher sein, ob man nicht nach der Rückkehr aus dem plötzlich als Hochrisikogebiet eingestuften Land für zwei Wochen in Quarantäne muss. Inklusive Gehaltsverlust, wegen der verordneten Fehltage am Arbeitsplatz. Es sei denn, man ist schon zweimal geimpft. Dass das weder vor Infektion noch Erkrankung oder sogar Tod schützt, ist bekannt und setzt so den unsäglichen Propagandaverfahren die Krone auf. Aber wer eben doch endlich wieder einmal sein geliebtes Urlaubsziel aufsuchen möchte, der muss schon über starke Nerven oder Durchhaltevermögen verfügen, seine Reise ohne Impfung anzutreten und sich so andauernder Testpflicht auszusetzen.

Aber auch das reicht nicht aus. In den Medien werden andauernd Zitate publiziert, wenn sich Hinz und Kunz mit Forderungen nach Einschränkungen für Ungeimpfte auskotzen. Kein Kino, keine Disco, kein Restaurant, kein Fußballstadion oder Konzert soll betreten werden dürfen, ohne Impfung. Bisher waren das keine „regierungsamtlichen“ Verlautbarungen, aber es kamen von der Regierung auch keine klaren und eindeutigen Absagen für diese grundgesetzwidrigen Forderungen der Soziopathen im Schlepptau des Obersoziopathen Lauterbach. Seit diesem Wochenende sieht das anders aus. Da hat sich Kanzleramtsminister Helge Braun in einem Interview in der BamS unmissverständlich für eine Impfpflicht durch die Hintertür ausgesprochen. Konkret macht er deutlich, dass es für Ungeimpfte „weitere Verschärfungen geben müsse. Gewisse Angebote wie Restaurant, Kino und Stadionbesuche wären dann selbst für negativ getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich.“ Klare Sache: Hier wird das im Grundgesetzt garantierte Gleichheitsprinzip ausgehebelt. Hier geht es um gehorsames Untertanentum. Wer sich dem Impfzwang unterordnet, erhält Privilegien, wer dagegen aufmuckt, muss mit Repressalien rechnen. Es droht Freiheitsentzug. Aber ist das Grundgesetz in Merkels Kanzleramt nicht schon lange nur noch lästige Staffage?

Nötigung ist ein Straftatbestand

Oben drauf der Psychoterror, diesmal von der Kanzlerin selbst und den Landesfürsten: Wer sich nicht impfen lässt handelt unsolidarisch, gefährdet das Leben anderer und ist letztlich schuld daran, dass der nächste Lockdown unumgänglich wird. Hier wird wieder einmal die Realität verdreht. Die Impf-Soziopathen bezeichnen Impfunwillige als Soziopathen. Dabei könnte es doch so einfach sein. Wer Angst vor dem Virus hat, der soll sich impfen lassen. Dann ist er doch laut Propaganda geschützt. Dann kann es ihm doch gleichgültig sein, ob Ungeimpfte frei herumlaufen. Es müssten dann doch nur diese sein, die dem Risiko einer Infektion oder Krankheit ausgesetzt sind. Warum also wird der Impfterror betrieben? Doch nicht zum Schutz der Geimpften? Oder weiß man in Regierungskreisen, dass die Impfungen für die Katz sind? Wie sonst wäre es zu erklären, dass derart massiv zur Impfung genötigt wird?

Und es ist Nötigung! § 240 „Nötigung“ beschreibt das so:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Rechtswidrig? Renommierte Verfassungsrechtler haben festgestellt, dass die Regierung rechtswidrig im Sinne des Grundgesetzes gehandelt hat, indem sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet hat. Zudem ist unklar, welches Ziel verfolgt wird. Dass das Virus nicht „ausgerottet“ werden kann, ist Konsens. Dass die Pharmaindustrie mit Milliardensummen bedacht wird, ebenfalls. Was also ist der „angestrebte Zweck“ und kann er etwas anderes als „verwerflich“ sein? Gewalt? Was kann ein Bußgeld oder eine Zutrittsverweigerung anderes als Gewaltanwendung sein.

Die Drohungen mit „empfindlichen Übeln“ sind allgegenwärtig, in Form von Verweigerung von grundgesetzlichen Freiheiten für Ungeimpfte. Es sind Fälle bekannt, dass Schwangere in direktem Zusammenhang mit der Impfung ihr Kind verloren haben. Wer also mit obigem Repertoire Schwangere zur Impfung nötigt, macht sich eines besonders schweren Falls schuldig und missbraucht damit seine Stellung als Amtsträger. So hat sich nicht nur die Regierung der Nötigung schuldig gemacht, sondern auch alle ihr gewogenen Medienleute, die die Nötigung der Regierung transportieren und so erst die Schlagkraft verleihen.

Eine Impfpflicht gibt es nicht und das wird gebetsmühlenartig ständig wiederholt. Die gibt es offiziell tatsächlich nicht, aber wie die Impfunwilligen zunehmend drangsaliert werden, kann nur noch als Impfnötigung bezeichnet werden. Ich wiederhole es: Wer einen Menschen mit Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Impfung zwingen will, begeht den Akt der Nötigung. Die Aberkennung grundgesetzlich garantierter Rechte ist ein empfindliches Übel. Was sonst? Die Frage bleibt nur noch, ob sich ein deutsches Gericht finden wird, das die professionellen und „ehrenamtlichen“ Nötiger ihrer gerechten Strafe zuführen wird. Der Versuch, das herzustellen, ist bereits unternommen worden. Und zwar von einem mutigen Juristen in Baden Württemberg.

Dessen „Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen“ stelle ich hier vor und auch dieser Jurist kommt zu dem Schluss, dass Nötigung vorliegt:

Rechtsanwalt Otto Brian

An die

Staatsanwaltschaft

Neckarstr. 145

70190 Stuttgart

Betr.: Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend schildere ich einen Sachverhalt, der Anlass sein sollte, gegen folgende Personen Ermittlungen aufzunehmen, da ein Anfangsverdacht auf die Begehung von Straftaten, deren Verfolgung im öffentlichen Interesse liegt, besteht.

Es handelt sich um

Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Richard Wagner Straße 15, 79184 Stuttgart,

Frau Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper, Thouretstraße 6, 70029 Stuttgart,

Herrn Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart

und andere, die amtsbedingt als Mittäter oder Beihilfe-Leistende in Betracht kommen wie etwa Landräte/innen oder Oberbürgermeister/innen.

Ich schicke voraus, dass ich keiner Gruppierung angehöre, also als Einzelperson handle. Allerdings bin ich seit 1975 Mitglied der SPD, war von 1968 bis 1992 Stadtrat in der Großen Kreisstadt Mosbach sowie 10 Jahre im Kreistag des NOK und habe für die SPD auch für den Bundestag kandidiert. In BW und im Bund war ich in verschiedenen Funktionen tätig. Ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich den Eindruck habe, dass das Grundgesetz von der Politik, insbesondere von der Exekutive, nicht mehr ernst genommen wird. Schaut man im Internet unter dem Stichwort “Bundestag” nach, fällt als Erstes die Überschrift “Das Grundgesetz steht im Rang über allen deutschen Rechtsnormen” auf. Herr Kretschmann hat gerade erst im Fernsehen sinngemäß geäußert, er wolle mehr Möglichkeiten haben, die lästigen Verwaltungsgerichte und die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu umgehen, wenn eilige Entscheidungen zu treffen sind. Als Mitglied eines Organs der Rechtspflege kann ich es nicht hinnehmen, dass die Hauptsäule unserer freiheitlichen Demokratie willkürlich beschädigt wird. Der Zugriff des Staates auf Grundrechte der Bürger ist nur in engen Grenzen möglich und bedarf nach immer noch geltender höchstrichterlicher Rechtssprechung der ständigen Überprüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die oben genannten Personen haben die CoronaVO BW vom 25.06.21, in Kraft getreten am 28.06.21, verkündet und somit zu verantworten. Diese VO ist rechtswidrig, denn sie verstößt gegen das Grundgesetz. Die vorangegangene VO kannte als Untergrenze die Inzidenzschwelle von 35. Deren mehrtägige Unterschreitung löste die Stufe 1 hinsichtlich der Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen automatisch aus. Ende Juni 21 waren die Neupositivenzahlen weit unter dieser Grenze. Um die Aufhebung von Einschränkungen zu vermeiden, bestimmte die Regierung die Inzidenzschwelle 10 zum neuen Kriterium für die Aufhebung von Einschränkungen. Dies ist eine willkürliche Maßnahme, denn sie dient nicht der Gesundheitsvorsorge, sondern entspringt politischem Kalkül. Besonders schwerwiegend ist die Verpflichtung zum Tragen von Gesichtsmasken auch bei Unterschreitung der Schwelle Inzidenz 10 in § 3 der VO. Sie gilt also auch bei Null. Damit entfällt die Prüfung, ob die Grundrechtseinschränkung verhältnismäßig ist. So dreist wurde bisher die Missachtung des Grundgesetzes noch nie demonstriert. Herr Kretschmann vollzieht hier bereits, was er als Idealfall der Grundrechtsausschaltung postuliert hat. Irrtümlich meint die Regierung von BW offenbar, dass sie durch die Einführung des § 28 b IfSG einen Freibrief für Grundrechtsverletzungen erhalten habe, wonach die Bundesländer Verschärfungen beliebig verordnen dürften. Ohnehin können die §§ 28 ff IfSG angesichts des Fehlens einer “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” keine Rechtsgrundlage sein. Im NOK gibt es nun die groteske Situation, dass bei einer Inzidenz von aktuell 0,7 Masken getragen werden müssen. Bei 144.000 Einwohnern entspricht das drei positiv getesteten Personen im gesamten Landkreis, von denen nicht bekannt ist, ob sie symptomfrei, falsch-positiv oder leicht erkrankt sind. Schwere Fälle gibt es derzeit nicht, was beweist, dass das Gesundheitssystem weit entfernt von einer besonderen Belastung ist. Die Bürger/innen werden hier an der Nase herum geführt. Die Regierung befindet sich in einem eklatanten Rechtsirrtum, da, wie oben ausgeführt, das Grundgesetz über allen deutschen Rechtsnormen steht. Die Verletzung von Grundrechtsnormen erfüllen per se noch keinen Straftatbestand, hat aber eine strafrechtliche Dimension, wo das Handeln einen solchen erfüllt. Genau das ist vorliegend der Fall. Die oben genannten Personen erfüllen mit ihrem Handeln den Straftatbestand des § 240 StGB (Nötigung) in Form des Absatzes 4 Ziff. 2. Hierfür ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angedroht.

Die Staatskanzlei und die Ministerien sind mit hoch qualifizierten Juristen ausgestattet, sodass die oben benannten Personen sehr genau wissen, was sie tun und sich nicht auf einen unvermeidbaren Irrtum berufen können. Ihr Handeln ist als fortgesetzte vorsätzliche Nötigung in der erschwerten Form des Missbrauchs ihrer Stellung als Amtsträger einzuordnen.

Der Straftatbestand der Nötigung ist erfüllt, weil diejenigen, die die Maske in den vorgesehenen Fällen nicht tragen, rechtswidrig mit dem “empfindlichen Übel” der Androhung eines nicht geringen Bußgeldes genötigt werden, in Einschränkung ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 GG die Maske aufzusetzen. Dabei ist auch an Körperverletzung zu denken, da das Tragen der Maske für längere Zeit nach Auffassung namhafter HNO-Fachärzte und anderer Experten gesundheitsschädlich sein kann.

Für die gleichzeitig unabhängig von einer Inzidenzschwelle durchgeführte wöchentlich zweimalige Testung von Schülerinnen und Schülern gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den Masken. Hier kommt hinzu, dass die nun schon monatelang durchgeführten Tests beweisen, dass die Beteiligung der Kinder am Infektionsgeschehen marginal ist. Eine Anfrage im Land Hessen ergab, dass bei 1,1 Mio. Tests in Schulen nur ca. 40 positiv waren, wobei nicht gesagt wurde, ob überhaupt jemand Symptome hatte. Im NOK war nicht zu erfahren, welches Ergebnis die Schultests hatten. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand positiv war. Für eine Fortsetzung dieser Tests, die Millionen Euro kosten, gibt es keine vernünftige Erklärung. Da diese “Zwangstests” einen Eingriff in die in Art. 2 GG garantierten Grundrechte darstellen, liegt hier ebenfalls eine Nötigung im Amt vor. Das empfindliche Übel ist hier u.a. die Androhung, gesunde Kinder vom Präsenzunterricht auszuschließen.

Ich bitte höflich, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen und das Aktenzeichen mitzuteilen.

Otto Brian, Rechtsanwalt

Zum Autor: Peter Haisenko ist Schriftsteller, Inhaber des Anderwelt-Verlages und Herausgeber von AnderweltOnline.com

 

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