Nach den überraschenden BGH-Urteilen, die generell die Lösch- und Zensurpraxis auf Facebook bemängelten (siehe hier) folgte nun ein Urteil des OLG Karlsruhe, das die Methoden des selbsternannten Faktencheckers Correctiv bei Facebook für unzulässig erklärte. Es ist bereits das dritte Urteil dieser Art, das die Anmaßung von Correctiv, ein „Fakenchecker“ zu sein und quasi negative „Prädikate“ […]
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