Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Dänemark: Rückführung von Flüchtlingen schwierig, weil die Berufungsinstanz blockiert

„Ich bin wie wiedergeboren. Sie werden mich nicht zum Assad-Regime zurückschicken, vor dem ich geflohen bin.“ Aya Abou-Daher, eine 20-jährige syrische Gymnasiastin, kann am 15. Juli nach einer Anhörung vor dem Berufungsausschuss für Flüchtlinge in Kopenhagen ihre Freude nicht verbergen: Sie hat gerade ein Aufenthaltsrecht in Dänemark erhalten.

Sie ist samit zum Symbol für die Debatte über die umstrittene Rückkehr syrischer Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung in ihr Land geworden. Ihr Anwalt, Niels Erik Hansen, hat gegen die Entscheidung der Einwanderungsbehörde Berufung eingelegt. „Ich will nicht zurück in den Tod gehen. Ich habe an Demonstrationen gegen das Regime teilgenommen. Solange ich in Dänemark bin, bin ich in Sicherheit“, sagte Aya Abou-Daher vor der Berufungsinstanz unter dem Vorsitz eines Richters.

Nach Angaben ihres Anwalts „spielte die hohe Medienpräsenz dieses Falles eine Rolle bei der Entscheidung der Kommission, ebenso wie Ayas negative Kommentare über das Assad-Regime“. Dieser Fall ist kein Einzelfall. Nach Angaben von Stig Torp Henriksen, dem Direktor der Einwanderungsbehörde, wurden etwa 40 % der von der Einwanderungsbehörde widerrufenen Aufenthaltsgenehmigungen für Syrer vom Beschwerdeausschuss aufgehoben.

Die Bereitschaft der dänischen Regierung, Syrer zurückzuschicken, wird demnach nicht in die Tat umgesetzt, da sie rechtlich durch den Beschwerdeausschuss für Flüchtlinge blockiert wird. Von 2011, dem Beginn des Krieges in Syrien, bis zum 1. Januar 2021 kamen 28.931 Syrer in das skandinavische Königreich: 26.016 leben heute noch dort. Der gleiche Trend gilt für die anderen großen Flüchtlingsgruppen im Zeitraum 2011–2017: 94 % der Eritreer, 89 % der Iraner, 97 % der Afghanen und 65 % der Somalier befinden sich noch in Dänemark.

Für Thomas Gammeltoft-Hansen, Juraprofessor an der Universität Kopenhagen, „ist dies eine Nuss, die kein europäisches Land zu knacken vermochte.“ In der Praxis ist es sehr schwierig, die Rückkehr von Flüchtlingen zu gewährleisten. „Wir müssen zugeben, dass unsere Idee einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung nicht funktioniert“, räumt Einwanderungsminister Mattias Tesfaye ein. Er fügte hinzu: „Auf lange Sicht wird unsere Gesellschaft eine solche Belastung nicht verkraften können“, wenn aus vorübergehenden Einwohnern dauerhafte werden.

Quelle: Le Figaro


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