Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bayern: Volksbegehren zur Landtags-Abberufung kommt

Im Oktober können die Wahlberechtigten in Bayern via Volksbegehren dafür sorgen, dass der Bayerische Landtag endlich abberufen wird. Ein entsprechender Antrag wurde zugelassen. Das teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Sollten vom 14. bis 27. Oktober mehr als eine Million Wahlberechtigte unterschreiben, wird das erste Volksbegehren dieser Art nach dem Zweiten Weltkrieg die Hürde in den Bayerischen Landtag nehmen.

Ein entsprechender Antrag sei, nachdem die Hürde mit 25 000 Unterschriften erfüllt war, zugelassen worden, teilte das Innenministerium kryptisch und ohne weitere Erläuterung auf seiner Internetseite mit:

„Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 24. Juni 2021 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde heute im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 14. Oktober 2021, beginnen und am Mittwoch, 27. Oktober 2021, enden.“

In allen bayerischen Gemeinden werden in den zwei Wochen im Oktober Listen für Unterschriften ausliegen. Laut Innenministerium ist es das erste Volksbegehren dieser Art in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg.

Antragsteller ist das „Bündnis – Landtag – Abberufen“. Man habe der Politik zu lange vertraut. Dieses Vertrauen sei missbraucht worden, heißt es auf der Bündnisseite. Man habe es heute mit Berufspolitikern zu tun, die sich wählen lassen, aber nach der Wahl werde das Geschehen im Landtag ausschließlich über die zur Religion erhobenen Parteizwänge bestimmt. Dem Bürger bleibe somit nur der Weg, über die Verfassung via Volksbegehren und Volksentscheid Einfluss zu nehmen.

Die Qualitätsmedienlandschaft wie Welt und Co. beeilen sich mitzuteilen, dass es sich bei den Initiatoren um einem „Querdenker“-Bündnis handeln soll. Darüber sorgt sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sich laut und medienwirksam: „Was mich etwas besorgt macht, ist dass die Betreiber dieses Volksbegehrens ganz eindeutig aus der Querdenkerszene kommen und unser ganzes demokratisches System – praktisch alle Parteien, die im Landtag vertreten sind – als völlig untauglich bezeichnen.“

Tatsächlich finden sich neben „Querdenken“ die Bündnisse „WirVolksentscheider„, eine Plattform für Initiatoren von Volksbegehren, und die Initiative „Volksentscheide.Bayern„, ebenfalls ein Bündnis, das Volksbegehren vorbereitete und durchführt.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind zehn Prozent der 9,4 Millionen bayerischen Stimmberechtigten nötig. Im Normalfall bedeutete das für Bayern, dass rund 940 000 Menschen unterschreiben müssten. Da es in diesem Fall jedoch um die Abberufung des Landtags geht, gilt laut Artikel 18 der bayerischen Verfassung jedoch die absolute Zahl von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger.

Sollten sich diese eine Million Unterstützer finden, ginge das Volksbegehren in den Landtag. Der könnte in dem Fall zustimmen – und sich damit selbst auflösen. Oder es käme zu einem Volksentscheid. Hier wäre eine einfache Mehrheit der Wahlberechtigten nötig, um den Landtag abzuberufen. Dann gäbe es Neuwahlen.

In allen bayerischen Gemeinden werden im Oktober Listen für Unterschriften ausliegen. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 14. Oktober 2021, beginnen und am Mittwoch, 27. Oktober 2021, enden.

(SB)

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