Wir machen heute mal ein neues Fass auf. Das Bundesministerium für Gesunheit ist immer eine gute Adresse, wenn man Blödsinn sucht, solchen zum Beispiel zum digitalen Impfzertifikat: “Der in der Verordnung genannte Zeitraum von maximal 180 Tagen und mindestens 28 Tagen bezieht sich nur auf die Ausstellung eines Genesenennachweises. Das heißt, eine Person, die die […]