Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die italienische Regierung möge aufwachen und Deutschland und Norwegen vor Gericht stellen

Von Nicola De Felice

 

Das Schiff Sea Watch 3 der gleichnamigen NGO der umstrittenen Carola Rackete schifft eben in Trapani 257 illegale Einwanderer aus, die die Menschenhändler für ihren Transport an Bord des deutschen Schiffes bezahlt haben. Weitere 549 Illegale werden in Pozzallo von dem norwegischen Schiff Ocean Viking ausgeschifft. Der Flaggenstaat der Sea Watch 3 ist Deutschland, das diesem Schiff durch die Vergabe seiner Flagge seine Staatsangehörigkeit und seinen Rechtsstatus verliehen hat. Die Staatsangehörigkeit impliziert die Unterwerfung des Schiffes und seiner Besatzung unter die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. In der Praxis ist die Sea Watch 3 deutsches Hoheitsgebiet, so wie die Decks der Ocean Viking norwegisches Hoheitsgebiet sind.

Bekanntlich legt die Dublin-Verordnung der Europäischen Union die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats fest, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. In Artikel 13 heißt es insbesondere, dass der betreffende Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, wenn ein Migrant die Grenze eines Mitgliedstaats auf dem Land‑, See- oder Luftweg illegal überschritten hat und aus einem Drittland kommt. Daraus folgt, dass Deutschland für die illegalen Migranten auf der Sea Watch 3 ebenso verantwortlich ist wie Norwegen für die Migranten an Bord der Ocean Viking.

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 erkennt die Bedeutung von Verträgen als Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Nationen an und stellt fest, dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ allgemein anerkannt ist, und ermöglicht die Beilegung von Vertragsstreitigkeiten mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts. Es ist daher an der Zeit, dass die italienische Regierung den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringt, indem sie die deutsche und die norwegische Regierung wegen der fortgesetzten rechtswidrigen Aktivitäten der Schiffe Sea Watch 3 und Ocean Viking anklagt und entschlossen die Verstöße Deutschlands und Norwegens gegen die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens aufzeigt, die nicht mit dem Dublin-Vertrag der EU vereinbar sind.

Diese Maßnahme muss sofort ergriffen werden, parallel zur Abberufung der italienischen Botschafter aus Berlin und Oslo, wobei auch der deutsche und der norwegische Botschafter in Italien einbestellt werden müssen, um die Einhaltung der Dublin-Verordnung zu erzwingen oder das Einholen der Flagge auf diesen Schiffen zu verlangen. Dies ist keine formale, sondern eine inhaltliche Forderung, denn ohne Flagge können diese Schiffe nicht fahren, da sie sonst von der Marine eines anderen Landes beschlagnahmt und ihre Besatzung festgenommen werden könnte.

Die italienische Regierung hat jedes Recht, auf der Grundlage des internationalen Rechts zu verlangen, dass illegale Migranten direkt nach Deutschland und Norwegen gebracht werden. Italien muss wieder als souveräner Rechtsstaat respektiert werden. Es ist unverständlich, dass dies noch nicht gelungen ist, immer vorausgesetzt, man verfügt über die Eigenschaften oder die Voraussetzungen, um von anderen Staaten respektiert zu werden, die ansonsten stets ihre eigenen nationalen Interessen verfolgen.

Herr Außenminister, wenn Sie da sind, werden Sie bitte tätig!

Nicola De Felice

Senior Fellow des Centro Studi Machiavelli. Als Konteradmiral und ehemaliger Befehlshaber von Zerstörern und Fregatten hat er wichtige diplomatische, finanzielle, technische und strategische Aufgaben für den Verteidigungs- und Marinestab im In- und Ausland, zu Wasser und zu Lande, wahrgenommen.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei CENTRO MACHIAVELLI, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


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