Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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AfD scheitert mit Eilantrag zur Vizepräsidenten-Wahl im Bundestag

Bundesverfassungsgericht-shutterstock.jp

Als größte Oppositionspartei wurde der AfD nun von Merkel Verfassungsrichtern endgültig das Recht auf den Vizepräsidenten-Posten verweigert. Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD im Zusammenhang mit deren erfolglosen Bemühungen um einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag abgewiesen.

Sie seien unzulässig, teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch laut der AZ mit. Das, was die AfD konkret beantragt habe, könne in einem Organstreit grundsätzlich nicht angeordnet werden. Über die eigentlichen Klagen ist noch nicht entschieden. Am 10. November will das Gericht über eine von ihnen verhandeln, wie parallel angekündigt wurde. (Az. 2 BvE 2/20 u.a.)

Die AfD ist in der zu Ende gehenden Wahlperiode als einzige Fraktion nicht mit einem Stellvertreter im Bundestagspräsidium vertreten. Die anderen Parteien hatten allen sechs Kandidaten die erforderliche Mehrheit verweigert.

Die AfD-Fraktion sieht sich in ihren Rechten verletzt. Mit ihrem Eilantrag hatte sie erreichen wollen, dass der Bundestag „vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen“ für die Wahl des Präsidiums treffen muss. Die Klage, über die im November verhandelt werden soll, stammt von dem Abgeordneten Fabian Jacobi (AfD). Hier geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur die Fraktion ein Vorschlagsrecht für die Wahl haben. (SB)

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