Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Läuft: Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer

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Wiesbaden – Der gierige Staat kann sich die Hände reiben, der Nachschub läuft und er kommt vermehrt von denen, die eh schon bereits ihr Arbeitsleben lang die weltrettenden Projekte dieser Bundesregierung mit finanziert haben:

Immer mehr Rentner in Deutschland zahlen Einkommensteuer. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Demnach zählten im Jahr 2020 knapp 64 Prozent der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften (217 Milliarden Euro).

Seit 2015 legte der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um mehr als acht Prozentpunkte zu. Insgesamt erhielten in Deutschland im vergangenen Jahr 21,8 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 341 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente. Das waren rund 0,7 Prozent oder 146.000 Rentenempfänger mehr als im Vorjahr.

Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,1 Prozent oder 13,5 Milliarden Euro. Ursache für den Anstieg des durchschnittlichen Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement ist dabei der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Diese Übergangsregelung ist Grundlage steuerrechtlicher Diskussionen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renteneinkünften. Am 31. Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt, aus denen sich ergibt, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.

Eine Steuerreform wird in der kommenden Legislaturperiode erwartet. Wie viele Rentner Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung für 2020 noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2017 vor. Demnach mussten 32 Prozent oder 6,8 Millionen der insgesamt 21,4 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2016 stieg der Anteil um knapp drei Prozentpunkte beziehungsweise 516.000 Personen. Bei knapp 90 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte vor. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Da geht bestimmt noch was, schließlich muss nun das Klima gerettet werden und aus Afghanistan stürmen neue Männer für das Land heran. (Mit Material von dts)

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