Horst D. Deckert

Frankreich: Strafminderung bei Impfung

Das Gefängnis von Sarreguemines/Saargemünd bietet Gefangenen, die sich impfen lassen, Strafminderung an.

Sind mittlerweile alle Mittel recht, um zur Impfung gegen Covid-19 zu motivieren?

In einer „Mitteilung an die Insassen über die Covid-19-Impfkampagne und den Erhalt von RSP [réduction de peine, Strafminderung]“ vom 10. August 2021 erklärt der für den Strafvollzug zuständige Vizepräsident, dass er „in Absprache mit der Staatsanwaltschaft darauf hinweist, dass alle Gefangenen, die gegen Covid-19 geimpft sind, ab September 2021 automatisch bei der Untersuchung ihres Falles den vollen Zeitrahmen ihrer möglichen zusätzlichen Strafminderung innerhalb der Grenze von 2 Monaten erhalten werden.“

„Häftlinge, die zwei Impfdosen erhalten haben, müssen den von der Gesundheitsabteilung ausgestellten Impfpass unverzüglich an die Gefängnisverwaltung schicken, damit sie bei der nächsten Sitzung der Strafvollzugskommission angehört werden können“, heißt es in der Mitteilung der Anstalt, die Untersuchungshäftlinge aufnimmt, die auf ihren Prozess warten, oder Häftlinge, die eine Haftstrafe von weniger als zwei Jahren verbüßen.

Quelle: 20 Minuten


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