Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ärzte, Juristen und Gesundheitsfachleute empfehlen den Eltern rechtliche Schritte gegen die Impfung ihrer Kinder

Zum Schulbeginn wird der Druck auf die Kinder steigen, sich impfen zulassen – obwohl sie ein äusserst geringes Erkrankungsrisiko haben und kaum etwas zum Infektionsgeschehen beitragen. Trotzdem drängen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schulbehörden die Kinder ungebrochen zur Impfung.

Besonders gravierend ist der Entscheid, dass Kinder ab zwölf Jahren beim heiklen Impfentscheid urteilsfähig sein sollen. Wie wollen sie die Wirkungen beurteilen können, mit denen sie ein Leben lang zurechtkommen müssen, wenn nicht einmal die Wissenschaft die längerfristigen Nebenwirkungen kennt?

«In der Schweiz ist noch kein einziges gesundes Kind an Covid gestorben.» Daher sei der «Nutzen der Impfung für Minderjährige» nicht gegeben. Dies schreiben die westschweizer Juristenvereinigung «Le Virus des Libertés», die Ärztevereinigung «Aletheia», das «Netzwerk Impfentscheid», die «Bewegung Gesundheit in der Schweiz» und drei weitere Organisationen (1, 2, 3) in einer gemeinsamen Erklärung, in der sie ihre «Empörung über die Modalitäten dieser Politik der Impfung» bekräftigen.

Sie empfehlen den Eltern, nicht zu zögern, «im Falle der Impfung eines Minderjährigen, auch wenn er einsichtsfähig ist und unabhängig von seinem Alter, alle möglichen rechtlichen Mittel einzusetzen». Sie haben einen Brief entworfen, den die betroffenen Eltern und Minderjährigen gemeinsam unterzeichnen und per einschreiben an Schulbehörden, Kantonsarzt und Erziehungsdepartement senden sollen.

«Jeder Versuch, sich über unsere Wünsche hinwegzusetzen», heisst es in dem Musterbrief, «werde systematisch verfolgt und Strafanzeige gegen alle Beteiligten (Schulen und Betreuer) erstattet.»

Die kritischen medizinischen und juristischen Organisationen erinnern daran,

«dass die Zustimmung des Minderjährigen und seines gesetzlichen Vertreters ebenfalls aus freien Stücken erfolgen muss: Sie muss frei von jeglichem Druck, jeder Drohung oder Nötigung sein.» Sie «sprechen sich daher entschieden dagegen aus, dass die Impfung gegen Covid-19 bei Minderjährigen in einer Schule oder in einem Impfzentrum durchgeführt wird: diese Orte sind einem starken sozialen Druck ausgesetzt. Nur ein individuelles Gespräch, das Zeit zum Nachdenken lässt, kann eine freie Zustimmung garantieren.»

Es sind die Ärzte, die gemäss Art. 8 des Schweiz. Zivilgesetzbuches den Beweis für die Urteilsfähigkeit erbringen müssen.

In einem Rechtsgutachten halten die Anwältinnen Stéphanie Nanchen, Laure Chappaz und Audrey Voutat fest:

«Ein Schularzt, ein Apotheker, das Personal von Impfzentren oder jeder andere Arzt, der dem Minderjährigen zufälligerweise oder erstmals begegnet, ist nicht in der Lage, die Urteilsfähigkeit des Jugendlichen zu beurteilen, damit würde er direkt dafür verantwortlich gemacht. … Insoweit der Arzt den Patienten über die noch unbekannten Risiken informiert hat und er keine verschleierten Drohungen noch emotionelle Anstiftungen geäussert hat und nur in diesem Kontext, könnte der Arzt seiner Verantwortung entbunden werden, sollten sich Risiken verwirklichen.»

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