Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutschland, aber bekifft: Drogenbeauftragte Ludwig unternimmt richtigen Schritt

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Mitten im allgemeinen Nachrichtengewusel um Afghanistan, Weltklima und Weltvirus erfährt ein randständiges Thema mediale Aufmerksamkeit. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig von der CSU, plädierte für die Einstufung des Besitzes von bis zu sechs Gramm Cannabis als Ordnungswidrigkeit. Bisher handelt es sich juristisch um eine Straftat. Ein Schritt in die richtige Richtung?

Von Max Erdinger

Die Aufregung über den Vorstoß der Drogenbauftragten ist logisch nicht zu erklären. Cannabis zählt zu den Rauschmitteln und nicht zu den Rauschgiften. Pharmakologisch ist Cannabis hinsichtlich seines gesundheitlichen Gefährdungspotentials zwei Stufen unterhalb des Alkohols angesiedelt. Letzterer ist fast überall frei verkäuflich, er darf beworben werden und verfügt im Gegensatz zu Cannabis über ein erhebliches Suchtpotential. Das Bundesgesundheitsministerium spricht von 6,7 Millionen Bürgern, die Alkohol in „gesundheitlich riskanter Form“ konsumieren. Alkoholismus wäre aber auch ohne das Bundesgesundheitsministerium seit Jahrhunderten als weitverbreitete Suchtkrankheit bekannt. Woher sonst gäbe es die Wörter „Trinklied“, „Trinkspiel“, „Komasaufen“ und „Schnapsnase“? Noch nie hingegen wurde eine körperliche Abhängigkeit von Cannabis beobachtet. Was beobachtet wurde, war, daß es in seltenen Fällen bei labilen Geistern zu einer psychischen Abhängigkeit kommen kann. Körperliche Entzugssymptome sind aber auch bei denen gänzlich unbekannt.

Und dann das: Es gibt sogar einen Fall, in dem der gräßliche Alkoholismus einer einzigen Person geeignet gewesen war, eine ganze Stadt vor ihrer Vernichtung zu bewahren. Rothenburg ob der Tauber ist im Dreißigjährigen Krieg wegen der Trunksucht seines Altbürgermeisters Nusch vor der Zerstörung durch die schwedischen Belagerer bewahrt worden. Die Bürger von Rothenburg sind ihm bis auf den heutigen Tag dankbar dafür und zelebrieren sein Blitzbesäufnis anno 1631 alljährlich mit der Aufführung des Theaterstücks „Der Meistertrunk„. Die Veranstaltung zählt zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO, Rothenburg selbst ist eine touristische Weltattraktion. Wegen einer Schnapsnase!

Was soll also das peinliche Herumgezicke, wenn es um das vergleichsweise harmlose Cannabis geht? Noch dazu in diesen Zeiten, in denen sich Leute millionenfach die unzureichend erforschten Giftsuppen von Pfizer und anderen Pharmaherstellern in die Adern jagen lassen, um hernach reihenweise umzukippen? Was soll das Herumgezicke angesichts der Tatsache, daß sogar der Verkauf von Absinth vor einigen Jahren legalisiert wurde? Weiß man hierzulande überhaupt noch, was Verhältnismäßigkeit ist? Das Gedöns um die Einstufung des Besitzes einer geringen Menge Cannabis als Ordnungswidrigkeit ist logisch schlicht nicht nachzuvollziehen. Auch, wenn der Vorstoß der Drogenbauftragten Ludwig einer in die richtige Richtung ist, so bleibt er doch halbherzig. Der ach-so-mündige Bürger fragt sich, wen es im Lande des oktoberfestartig organisierten Massenbesäufnisses überhaupt etwas anzugehen hätte, ob er lieber kifft, anstatt zu saufen. Zumal der Bekiffte unter sozialen Gesichtspunkten ein friedlicher Zeitgenosse bleibt, der eher einschläft, als daß er randalierend seinem besoffenen Größenwahn frönt, um mutig öffentliches Eigentum zu zerstören und seinen Mageninhalt durch die Gegend zu kotzen. Weiterer Punkt pro Cannabis: Der Konsument ist nach zwei bis drei Stunden ganz ohne Kopfschmerzen wieder voll zurechnungsfähig, während der Suffkopp mit den Nachwehen seines Alkoholexzesses zu kämpfen hat.

Die Aufregung um den Vorstoß der Drogenbeauftragten Ludwig ist wohl nicht anders zu erklären, als mit dem deutschen Hang zu Verzagtheit und Besserwisserei in der Ignoranz. Eine Drogenbeauftragte, die ihren Job richtig versteht, müsste sich dagegen verwahren, überhaupt als zuständig für Cannabis bezeichnet zu werden. Es handelt sich nicht um eine Droge, sondern um ein Naturprodukt, das in Deutschland bereits in früheren Jahrhunderten als „harter Tobak“ oder „Knaster“ bezeichnet wurde, sobald es sich jemand in sein Pfeifchen stopfte. Daß etwas „harter Tobak“ sei, ist eine Redewendung bis heute. „Harter Tobak“ ist die Zaghaftigkeit, mit der die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in die richtige Richtung schreitet. Und „ganz harter Tobak“ ist das Geplärr derer, die selbst angesichts einer solchen Verzagtheit noch vom Untergang des Abendlandes schwadronieren. Der Untergang des Abendlandes hängt wahrlich nicht an der Frage, ob die Versinkenden kiffen, während sie sich in die Bedeutungslosigkeit verabschieden.

Albernes Getue

Stehen eigentlich die Niederlande noch? Gibt es noch Niederländer? In den Niederlanden wurde der Besitz von Cannabis im Jahr 1980 entkriminalisiert. Die Erfahrungen waren alles in allem positiv, weswegen sich auch bis heute nicht mehr viel geändert hat. Der Markt für Cannabis wurde von dem für chemische Drogen getrennt. Cannabis konnte man seit 1980 in sogenannten Coffeeshops kaufen, Qualität war garantiert, und niemand mehr war auf solche illegalen Dealer angewiesen, die dem Kaufinteressenten gleich noch den ganzen Basar an wirklich gefährlichem Zeug angeboten hätten. Zudem ging der Reiz des Verbotenen verloren, was gerade bei jungen Niederländern dazu führte, daß die Zahl der Cannabiskonsumenten nach der Legalisierung drastisch sank, anstatt anzusteigen. Niemand mehr rauchte irgendwelches gestreckte Zeug, bei dem man nie wissen konnte, was ihm zur Steigerung des Profits beigemischt worden war. Bei Haschisch, dem in Platten gepressten Blütenstaub von Cannabis, waren das gern das Haarfärbemittel Henna – etwa in der Sorte „roter Libanese“ -, bei der Sorte „schwarzer Afghane“ gern auch schwarze Schuhcreme. Schuhcreme zu rauchen ist allemal gesundheitsschädlicher als Haschisch oder Cannabis in seiner Urform.

Daß der Genuß von Cannabis nicht unbedingt gesundheitsförderlich ist, steht außer Frage. Ebensowenig steht außer Frage, daß es eine Unmenge an Dingen und Sachverhalten gibt, die ebenfalls nicht gesundheitsförderlich sind, ohne daß sich deswegen jemand bemüßigt fühlt, in den Kategorien von „Ordnungswidrigkeit“ oder „Straftat“ über sie nachzudenken.

Das Grundübel ist, daß sich die Wenigsten fragen, ob die Debatte ansich eine Berechtigung hat oder nicht. Daß sie eine habe, ist einer paternalistischen Grundhaltung geschuldet, die auch in anderen Zusammenhängen höchst problematisch ist. Unter der Flagge der paternalistischen Staatsfürsorge segelt beispielsweise das Gesetz gegen Haß und Hetze im Internet. Es ist diese weithin akzeptierte, paternalistische Grundhaltung des Staates, die es ihm erlaubt, mit Euphemismen zu bemänteln, worum es ihm tatsächlich geht. Das „Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet“ ist ein Euphemismus für „Zensur“. „Schutz vor …“ ist oft genug eine durchsichtige Verschleierung des Umstandes, daß etwas aus ganz anderen Gründen als dem „Schutz“ verboten werden soll. Das ist eine deutsche Tradition. „Schutzhaft“ ist ein Begriff, der die Absicht, mit der „Schutz“ oft verwendet wird, besser herausstellt als jeder andere. „Gutes Schutzgesetz“ – linkspopulistischer Kindergarten.

Auch die Herabstufung des Besitzes von Kleinmengen Cannabis von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit – bisher ohnehin schon von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt – , zeigt, daß der Staat gar nicht daran denkt, endlich damit aufzuhören, in die Privatangelegenheiten seiner ach-so-mündigen Bürger hineinzuregieren. Warum fragt sich kaum jemand, wie das zusammengehen soll, daß ihm einerseits zugestanden wird, ohne jeden weiteren Nachweis seiner Urteilsfähigkeit wählen zu gehen, daß ihm andererseits aber unterstellt wird, er sei ohne ein entsprechendes Gesetz nicht dazu in der Lage, selbst zu entscheiden, ob er Cannabis konsumieren will oder nicht? Daß es die Debatte um Cannabis überhaupt gibt, zeigt schon, daß ein tief verankertes Mißtrauen dem mündigen Bürger gegenüber selbst unter diesen angeblich mündigen Bürgern herrscht, – im Grunde also ein Mißtrauen der eigenen Verantwortungsfähigkeit gegenüber -, das seit eh und je übertüncht wird von den sogenannten „staatsbürgerlichen Qualitäten“, die sich ebenso lang in ihrer Ausprägung als passiv-paternalistische Staats- und Obrigkeitshörigkeit zeigen.

Wenn es mit Deutschland als Nation noch jemals wieder etwas werden soll, dann müsste endlich die glasklare Unterscheidung zwischen Staat und Nation getroffen werden. Der Staat hätte die Organisationsform derer zu sein, die sich einig sind, daß sie frei von staatlicher Bevormundung in einer Nation der Freien leben wollen. In Deutschland werden Staat und Nation leider viel zu oft in eins gesetzt.

Für Deutschland gilt: Wenn ich in einem Land mit 83 Millionen Einwohnern lebe, in dem ich mir in aller Freiheit drei Kanzlerkandidaten namens Scholz, Baerbock und Laschet als Alternativen vorsetzen lassen darf, werde ich wohl auch noch selber entscheiden können, ob ich Cannabis konsumieren will oder nicht, ohne daß ich mir in einem solchen Zusammenhang von ausgesprochen paternalistischen Staatsfetischisten die Begriffe „Ordnungswidrigkeit“ und „Straftat“ um die Ohren hauen lassen muß. Oder muß ich sie mir vielleicht gerade deshalb um die Ohren hauen lassen, weil Deutschland das Land ist, in welchem man dem ach-so-mündigen Bürger die drei o.g. Figuren als Alternativen zueinander andienen kann?

Wir haben wahrlich andere Probleme, als eine hysterische Debatte auch noch um Cannabis. Was kommt als nächstes? Soll Kohlensäure im Mineralwasser von Null auf Ordnungswidrigkeit oder gar bis zur Straftat heraufgestuft werden, damit wir uns nicht durch das entweichende CO2 beim Aufschrauben der Flasche indirekt an der Gesundheit schädigen dadurch, daß wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen zerstören? Und nur, weil wir glauben, daß dem so sein könnte. Wie blöde wird´s denn noch?

Die Debatte um Cannabis ist so überflüssig wie ein Kropf. Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen. Einen Gesetzestext, der unnötig ist, braucht auch niemand zu reformieren. Den kann man einfach komplett löschen. Schon „Legalisierung“ ist ein dämlicher Begriff. Es gibt Sachverhalte, bei denen Legalität und Illegalität keine Kriterien zu sein haben, weil sie gänzlich ungeregelte Selbstverständlichkeiten zu sein hätten. In einem ach-so-freien Land mit seinen ach-so-mündigen Bürgern, die ach-so-klug sind, daß sie sich drei ach-so-brillante Kanzlerkandidaten zur ach-so-freien Auswahl vorsetzen lassen. Cannabis macht hierzulande die kulturelle Degeneration nicht mehr fett. Schluß mit den paternalistischen Albernheiten! Cannabis braucht genau gar keine staatliche Regelung im Lande der von sich selbst besoffenen Schnapsnasen.

Dann wäre nämlich auch das Problem beseitigt, das es im Zusammenhang mit Cannabis durchaus gibt – und das eine direkte Folge der Prohibition ist. Wo unter natürlichen Bedingungen gewachsenes Hanf frei gehandelt und transportiert werden kann, entfällt der Druck, gentechnisch auf einen horrenden THC-Gehalt hin zu produzieren, um das Transport- und Verkaufsvolumen des verbotenen Stoffes zu reduzieren. Der Konsum von solcherart auf Hochpotenz getuntem Cannabis kann nämlich tatsächlich zu Psychosen führen. Wenn überhaupt, dann sollte gelten: Wer natürliches Cannabis verfälscht, bis zur Gefährlichkeit hochzüchtet, verfälschtes oder gefährliches Cannabis in Umlauf bringt, der wird mit (…) bestraft. Ich meine: Wenn man die Leute schon ganz unbedingt vor ihren eigenen Entscheidungen schützen will. Oder muß. Oder glaubt, wollen oder müssen zu sollen.

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