Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweden: Vergewaltiger bekommt mehr Schadensersatz als seine Opfer

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Einem syrischen Asylanten und mehrfachen Vergewaltiger ist in Schweden dreimal so viel Schadensersatz zugesprochen worden wie den beiden Opfern, an denen er sich brutal vergangen hat. Nach mehreren Berufungsverfahren, die er nach seiner Verurteilung geführt hatte, ist er inzwischen mit einer Summe von mehr als 80.000 Euro auf freiem Fuß und ein gemachter Mann.

Es besteht kein Zweifel daran, dass der Asylbewerber Damir A.zusammen mit seinem Bruder und mehreren anderen Einwanderern mehrere schwere Sexualverbrechen begangen hat. Damir war 2014 zusammen mit seiner Familie nach Schweden gekommen. Ihnen wurde laut Free West Media Asyl gewährt, doch es dauerte nicht lange, bis er und sein Bruder Mohammad A. anfingen, Verbrechen zu begehen, darunter Vergewaltigungen und eine Reihe von Gruppenvergewaltigungen, die sie im Frühjahr 2017 zusammen mit anderen Einwanderern in Malmö verübten.

In letzen Fall hatten die beiden Brüder am 28. April 2017 eine junge Frau dazu gebracht, mit ihnen zu gehen. Sie sperrten sie im Keller ein, bedrohten sie mit einer Waffe und einem Messer, vergewaltigten, folterten und schlugen sie. Auch am nächsten Tag fielen sie über ihr Opfer her. Darüber hinaus luden sie fünf weitere Migranten dazu ein, sich an der Frau zu vergehen. Am Ende konnte die Frau durch ein Spezialeinsatzkommando befreit werden. Mohammad und auch Damit wurden festgenommen. Insgesamt war die Frau 17 Stunden in den Händen der syrischen Einwanderer. In der Zeit musste sie eine große Zahl von Vergewaltigungen durch insgesamt sieben Männer über sich ergehen lassen. Die anderen fünf Mittäter entgingen bisher der Justiz, da die beiden syrischen Brüder deren Identitäten eisern verschweigen.

Das Bruderpaar wurden zunächst vor dem Bezirksgericht Malmö und später vor dem Berufungsgericht für ihre vielfachen Verbrechen verurteilt. Die Strafe: zehn Jahre Gefängnis, eine niedrige Strafe angesichts der umfangreichen Folter und des Sadismus der beiden Täter.

Am Ende konnte Damir A. einen Straferlass nach dem anderen durchsetzen. Seine Haftstrafe verringerte sich auf viereinhalb Jahre Gefängnis. Für ihn immer noch inakzeptabel. Er legte vor dem Obersten Gerichtshof Berufung ein und behauptete, bei der Tat erst 15 Jahre alt gewesen zu sein. Nach einer Bestätigung seines angeblichen Alters durch die Gerichtsmedizin wurde am 16. April das neue Urteil verkündet: zwei Jahre Gefängnis, was zu seiner sofortigen Freilassung führte. Er forderte für die zu viel verbüßte Haftzeit eine gigantische Entschädigungssumme von 840.000 Kronen – mehr als 82.000 Euro, die ihm bewilligt wurde. Seine Ausweisung fand bis heute nicht statt.

Für seine Opfer läuft es hingegen nicht so gut: Eine Frau erhielt bisher nur rund 300 von den ihr zugesprochenen knapp 22.000 Euro Schmerzensgeld. (MS)

 

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