Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kretschmann dreht durch: Wer sein Kind nicht schändet, macht sich strafbar

Auch die Regierung in Baden-Württemberg ignoriert jede wissenschaftliche Erkenntnis und plant auch weiter faktenwidrig zu handeln
29.08.2021, 19:46 Uhr. >b’s weblog – https: – Das dürfte niemanden mehr überraschen, der noch zwei und zwei zusammenzählen kann. Denn dass die “Impfungen” nicht funktionieren, will man auf gar keinen Fall zur Kenntnis nehmen. Deshalb wird einfach weiter so getan, als würden solche “Impfungen” Infektionsketten unterbrechen – obwohl das nicht der Fall ist. Es geht schliesslich ums Geld…

Kultusministerium Baden-Württemberg zwingt Schüler mit Gewalt zu Test, Impfung, „Genesung“ – Zuhause bleiben gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht
10.08.2021, 13:59 Uhr. Blauer Bote Magazin – Wissenschaft statt Propaganda – blauerbote.com – Es kommt genau so, wie wir Antifaschisten es von Anfang an gesagt haben: Die Schule darf nur mit Impfung und Co betreten werden und gleichzeitig gilt die Schulpflicht. Eltern werden mit Gewalt gezwungen, ihre Kinder abzuliefern und auszuliefern. Kinder werden härter rangenommen als Erwachsene, werden gefoltert und die Herrschenden haben…

Es kommt genau so in der „Coronakrise“, wie wir Antifaschisten es von Anfang an gesagt haben:

Die Schule darf nur mit Impfung und Co betreten werden und gleichzeitig gilt die Schulpflicht.

Eltern werden mit Gewalt gezwungen, ihre Kinder abzuliefern und auszuliefern. Kinder werden härter rangenommen als Erwachsene, werden gefoltert und die Herrschenden haben klar gemacht, dass sie sich daran nicht hindern lassen wollen.

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat verkündet (CoronaVO Schule):

§ 12 Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Für die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einschließlich der dort eingerichteten Notbetreuung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,

[..]

4.  die entgegen §§ 1a, 9a und 13 keine medizinische Maske tragen oder

5.  die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 4 CoronaVO vorlegen.

[..]

(3) Schülerinnen und Schüler, für die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.

Quelle : Kultusministerium – CoronaVO Schule (km-bw.de)

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