Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Überwachungsgesetz im Eiltempo durchgewunken

Das australische Parlament hat vergangene Woche ein Gesetz verabschiedet, das der Bundespolizei nahezu uneingeschränkte Befugnisse verleiht. Mit dem sogenannten «identify and disrupt bill» können die Behörden australische Bürger umfassend ausspionieren, wie The Guardian berichtet.

Das Gesetz gewähre der Bundespolizei und der Australian Criminal Intelligence Commission Zugang zu den E-Mail-Konten sowie weiterer Konten von Bürgern in den sozialen Medien. Damit seien die Behörden in der Lage, Inhalte von Online-Konten von verdächtigen Personen zu kopieren, zu löschen oder zu verändern. Auch ermögliche es den Strafverfolgungsbehörden, künftig noch mehr Daten über die Netzaktivitäten der Bürger zu sammeln.

Die Regierung rechtfertigte das Gesetz mit der Begründung, damit «schwere Straftaten im Internet» zu verhindern. Das Gesetz sehe zudem vor, dass Haftbefehle nicht einmal mehr von einem Richter oder Staatsanwalt unterschrieben werden müssen. Diese könnten künftig bereits von Verwaltungsberufungsgerichten der Regierung ausgestellt werden.

Eine Massnahme, die einzelnen Juristen grosse Sorgen bereitet. Kieran Pender, leitender Anwalt am Human Rights Law Centre, sagte gegenüber dem Guardian Australia: Die Befugnisse des Gesetzentwurfs seien «beispiellos und ausserordentlich einschneidend». Pender vertritt die Ansicht, dass diese lediglich auf das absolut Notwendige beschränkt werden und robusten Schutzmassnahmen unterliegen sollten.

Kritiker des Gesetzes hätten auch Bedenken geäussert, dass die Hürde für die Genehmigung eines Haftbefehls deutlich zu niedrig sei. Zudem habe die Regierung nicht alle empfohlenen Schutzmassnahmen umgesetzt, die der parteiübergreifende gemeinsame Ausschuss für Nachrichtendienste und Sicherheit empfohlen habe.

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