Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Berührungslose Fingerabdruck-Biometrie-Anwendungen von Veridium geplant

Veridium plant die Entwicklung weiterer Anwendungen für die berührungslose Fingerabdruckbiometrie und hat das U.S. National Institute of Standards and Technology (NIST) bei der Erstellung von Richtlinien für die Implementierung dieser Technologie unterstützt.

Das NIST hat im März dieses Jahres die Sonderveröffentlichung 500-334 veröffentlicht, um den Einsatz der kontaktlosen Fingerabdruck-Biometrie in bestehenden Fingerabdruck-Datenbanken von Strafverfolgungs- und Grenzschutzbehörden zu unterstützen. Das Unternehmen unterstützte das NIST bei der Entwicklung, Messung und Prüfung von kontaktlosen Fingerabdrucktechnologien, um deren breiten Einsatz und die Zusammenarbeit mit bestehenden Backend-Systemen zu ermöglichen, heißt es in der Mitteilung.

„Wir sind stolz darauf, seit 2015 an der NIST Contactless Fingerprint CRADA teilzunehmen“, sagt Veridium CTO Dr. John Callahan. „Die neuen Standards öffnen viele neue Türen, da viele Länder rund um den Globus Fingerabdrücke für den Zugang zu sozialen Diensten in abgelegenen und unterversorgten Gebieten benötigen. Die kontaktlose Erfassung ermöglicht dies durch die Nutzung bestehender mobiler Dienste, ohne dass spezielle Hardware erforderlich ist.“

Veridium weist darauf hin, dass bis vor kurzem spezielle Geräte für die Erfassung von Fingerabdrücken erforderlich waren, und dass die Normen zur Zertifizierung dieser Geräte in den 1980er Jahren entwickelt wurden. Die berührungslose mobile Erfassung biometrischer Fingerabdrücke vermeidet die Verwendung spezieller Hardware, den physischen Kontakt mit gemeinsamen Oberflächen und die Kette von zwischengeschalteten Dienstleistern, die oft mit der Nutzung biometrischer Daten verbunden sind.

„Wir sind stolz darauf, den Stand der berührungslosen biometrischen Erfassung und des Abgleichs voranzutreiben“, erklärt Ismet Geri, CEO von Veridium. „Veridium 4 Fingers bietet zusammen mit vFace, der Gesichtserkennungsplattform von Veridium, einen geräteunabhängigen Mechanismus zur Nutzung biometrischer Daten für eine starke passwortlose Authentifizierung zusätzlich zur Identitätsüberprüfung.“ Geri erklärte weiter: „Mit Blick auf die Zukunft arbeiten Veridium und seine Partner an der Entwicklung weiterer Anwendungen unserer Technologie für den schnellen Abgleich zwischen einer Live-Erfassung und einem NFC-fähigen Reisepass, für die krypto-biometrische Schlüsselverwaltung für Kryptowährungs-Wallets, für die Bekämpfung des Menschenhandels mit Hilfe der biometrischen Validierung im Feld und für die Validierung von Grenzübertritten und Kontrollpunkten ohne Wildwechsel anhand bekannter Überwachungslisten.“

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