Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Fehlende gesetzliche Grundlage für allgemeine Zertifikatspflicht

Die Anordnungen basieren nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage:
Für die (mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht verbunden) gravierenden Grundrechtseinschränkungen, welche praktisch sämtliche Lebensbereiche der Schweizerinnen und Schweizer betreffen (und welche viele Unternehmer ihre Existenz kosten werden), bräuchte es eine ganz klare, explizite Grundlage in einem Gesetz im formellen Sinn. Die konkrete – potenziell existenzbedrohende – Tragweite müsste für jedermann aus einer solchen Bestimmung auf Anhieb erkennbar sein. Konkret müsste im Covid-19-G ausdrücklich stehen (sinngemäß): Der BR kann für sämtliche Bereiche des wirtschaftlichen, des kulturellen und des privaten Lebens eine Zertifikatspflicht einführen, von welcher die Teilnahme an den betreffenden Veranstaltungen abhängt, und er darf die Kontrolle des Zertifikats den privaten Unternehmen, resp. den Veranstaltern oder Arbeitgebern auferlegen.

Diese ausdrückliche weitreichende Befugnis kann aber weder dem Covid-19-Gesetz noch dem Epidemiengesetz entnommen werden.

Für die Einführung weitreichender neuer Pflichten und Einschränkungen sind die fundamental wichtigen Verfassungsnormen Art. 36 Abs. 1 und 164 Abs. 1 BV zwingend zu beachten. Vorliegend sind sie in krasser und weitreichendster Weise verletzt, wie kaum jemals in der Geschichte der Schweiz.

Konsequenz:

Dermaßen weitreichende Einschränkungen für die gesamte Schweiz, welche auf so ungenügender rechtlicher und ungenügender faktischer Basis beruhen, sind klar zurückzuweisen.
Auf dieser ungenügenden Basis wird die Exekutive ihre Bussen wegen angeblicher Verletzung der Zertifikatspflicht im Bestreitungsfall vor Gericht kaum durchsetzen können (Art. 1 StGB: keine Strafe ohne Gesetz; Bestimmtheitsgebot).
Zudem sollte mittels Pilotprozessen die Verfassungswidrigkeit der Einschränkungen im konkreten Einzelfall im Verwaltungsverfahren festgestellt werden; die daraus resultierenden Urteile hätten politische Signal-Wirkung für die gesamte Branche.

Das Wichtigste aber ist eine breite, klare und entschlossene Ablehnung staatlicher Willkür und ein Aufwachen der gesamten Gesellschaft auf breiter Front. Wer dies jetzt noch nicht verstanden hat, verabschiedet sich bewusst von seiner Freiheit und von seinen Zukunftswünschen.
Der wirtschaftliche, gesellschaftliche, demokratische und politische Schaden der aktuellen Maßnahmen wird alle treffen: egal ob geimpft oder ungeimpft. Und dies dauerhaft
. Via Telegram von Philipp Kruse, Rechtsanwalt

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