Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rechtsanwalt Brunner: Arbeitslosengeld-Sperre wegen Impfverweigerung klar rechtswidrig

Die Meldung verbreitete sich wie ein Lauffeuer: Laut österreichischem Arbeitsministerium soll Beschäftigungslosen, die eine Stelle wegen einer verlangten Covid-Impfung ablehnen, kurzerhand das Arbeitslosengeld gestrichen werden (Report24 berichtete). Der Rechtsanwalt und Obmann der jungen Partei „MFG – Menschen Freiheit Grundrechte“, Dr. Michael Brunner, bezog nun Stellung zu diesem Vorstoß und hielt fest: Der Erlass ist eindeutig rechtswidrig!

In Österreich herrscht keine generelle Impfpflicht: Ein Arbeitgeber darf laut Brunner Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen – er ist nicht einmal berechtigt, den Impfstatus eines Arbeitnehmers oder Bewerbers überhaupt zu erfragen. Auch das Arbeitsamt darf dies nicht.

Eine vertraglich bestimmte Impfpflicht gegen Covid-19 ist als nichtig anzusehen, da sie gesetz- und sittenwidrig ist und einen klaren Verstoß gegen §879 AGBG darstellt.

Dr. Michael Brunner macht in seinem Video-Statement nochmals darauf aufmerksam, dass die Covid-Vakzine keine tatsächlichen Impfungen darstellen, die sterile Immunität herstellen könnten. Geimpfte infizieren sich weiterhin und können das Virus übertragen. Es handelt sich um genbasierte experimentelle Substanzen, die lediglich bedingt zugelassen sind, weil wesentliche Studien weiterhin fehlen. Insbesondere die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Präparate sind unklar.

Abschließend weist Brunner darauf hin, dass ein Ende der Corona-Maßnahmen keinesfalls in Sicht sei – im Gegenteil. Es drohen Verschärfungen. Die Veränderung muss daher vom Bürger kommen, mahnt er. Dabei weist er auf die kommende Wahl in Oberösterreich am 26. September hin. Im Zuge des Wahlkampfs hielt er als Obmann der MFG vor kurzem eine beachtenswerte Rede, über die wir hier berichteten: MFG-Obmann Brunner fordert Corona-U-Ausschuss und Entschädigungen für Bürger

Das Video-Statement Brunners sehen Sie hier:


NEUERSCHEINUNG: Beate Bahners „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“! 

Die meisten von Euch kennen bereits die Widerstandskämpferin und Rechtsanwältin Beate Bahner. Nun klärt die Medizinrechtlerin auch in Buchform auf: Die Corona-Impfung ist nämlich nicht nur ein rechtliches Hochrisikogebiet für impfende Ärzte, sondern birgt auch und vor allem große Gefahren für die Geimpften selbst.

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