Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Spektakuläre Kehrtwendung: Spaniens Oberster Gerichtshof gibt grünes Licht für den Covid-Pass in Galicien

In Corona-Zeiten sind die Begriffe Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu Worthülsen verkümmert. Bei der Einführung von Impfpässen für das Betreten von gastronomischen Betrieben oder Veranstaltungen wird dies in vielen europäischen Ländern einmal mehr unter Beweis gestellt. Für die politischen Entscheidungsträger und obersten Richter der jeweiligen Länder spielt es keine Rolle, ob ihre Entscheidungen illegal und verfassungswidrig sind.

Spanien schiesst diesbezüglich mal wieder den Vogel ab. Vor knapp einem Monat hat der Oberste Gerichtshof verkündet, dass das Gesetz der andalusischen Autonomieregierung (PP) zur Einführung des Covid-Passes illegal und verfassungswidrig ist (wir berichteten).

Die obersten Richter urteilten damals, dass solch «restriktive Massnahmen» einer «materiellen Rechtfertigung» bedürften, aus der hervorgehe, dass die besonderen Umstände des Falles der Intensität und dem Ausmass der Rechtsbeschränkung angemessen und sie «zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unerlässlich» seien.

Die Forderung nach einem Impfpass oder einem PCR-Test für den Zutritt von Hotels, Lokalen oder Clubs sei «eine intensive und weitreichende Einschränkung».

Nun legte der Oberste Gerichtshof eine Kehrtwendung hin, die ihresgleichen sucht. Für diesen Eklat ist die Vierte Abteilung der Kammer für Verwaltungsstreitverfahren des Obersten Gerichtshofs verantwortlich, im Speziellen Richterin Pilar Teso. Dieser fiel nämlich die Aufgabe zu, über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Galiciens zu urteilen, der das Impfpass-Gesetz der Autonomieregierung gleich nach dessen Verabschiedung im August als illegal und verfassungswidrig einstufte. Eine Entscheidung, gegen die die galicische PP-Regierung umgehend Einspruch eingelegt hatte.

Teso kippte das Urteil des Obersten Gerichtshofs Galiciens und kam zu dem Schluss, dass die Einführung des Impfpasses doch rechtmässig ist. Die Massnahme sei «geeignet, erforderlich und verhältnismässig».

Sie bekräftigte:

«Der Nutzen der Massnahme, der in einer deutlichen Verringerung der Ansteckungsgefahr besteht, ist weitaus grösser als das Opfer, das die Verpflichtung zur Vorlage von Dokumenten für den Zugang zu den Räumlichkeiten mit sich bringt. Kurzum, es gibt keine geeignetere Massnahme, um das Leben und die Gesundheit der Bürger in dieser Art von Räumlichkeiten zu schützen».

In ihrem Urteil argumentiert sie, dass die Massnahme notwendig sei, um eine «friedliche Koexistenz mit den anderen Grundrechten und verfassungsrechtlich geschützten Gütern zu ermöglichen, die sich in diesem Fall in einer starken Präsenz des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie der Verteidigung und des Schutzes der Gesundheit der Bürger äussern».

Zudem ist sie der Meinung, dass die Einführung des Covid-Passes nicht gegen das «Recht auf Gleichbehandlung» verstosse, da es «keine Diskriminierung» zwischen Geimpften und Ungeimpften gebe.

«Wir erinnern daran, dass die Dokumentation eine dreifache Modalität hat, die für alle zugänglich ist, so dass diejenigen, die nicht zeigen wollen, ob sie geimpft sind oder nicht, unter Berücksichtigung des freiwilligen Charakters der Impfung, das Ergebnis des PDIA-Tests oder des Antigentests vorlegen können, und natürlich die Covid-19-Genesungsbescheinigung, wenn sie die Infektion überstanden haben».

Gleichzeitig weist Teso auch die Behauptung zurück, dass die Anforderung des Covid-Passes das Recht auf Privatsphäre verletze. «Es stimmt, dass es sich um medizinische Informationen handelt, aber die Konnotationen, die durch die Pandemie, den Massencharakter der Impfung und die Solidarität, die mit dem Schutz und der gegenseitigen Hilfe verbunden ist, den Vorrang der Privatsphäre in diesem Fall aufheben.»

Auch eine Verletzung des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten schliesst die Richterin aus, wenn für den Zutritt zu einer bestimmten Einrichtung «die blosse Vorführung, das heisst, das Vorzeigen oder Auslegen der Unterlagen in einer der drei geforderten Modalitäten erforderlich ist. Ohne dass natürlich die Daten der Personen, die sich in diesen Räumlichkeiten aufhalten, erfasst werden können, kann weder eine Datei angelegt noch eine diesbezügliche Datenverarbeitung durchgeführt werden».

Wie erklären sich diese widersprüchlichen Urteile? Wie kann es sein, dass der Oberste Gerichtshof an einem Tag so und am nächsten ganz anders entscheidet?

Der Rechtsanwalt Aitor Guisasola hat dafür eine einfache Erklärung. In einem Video auf seinem Kanal «Un abogado contra la demagogia» erklärte er, es komme einfach darauf an, welcher oberste Richter für die Urteilsfindung zuständig sei. Grundsätzlich sei die spanische Justiz extrem «politisiert». Je höher die Justizbehörde stehe, umso schlimmer sei die Lage.

In Spanien gebe es praktisch keine Gewaltenteilung. Die obersten Richter würden von den politischen Parteien auf ihre Posten gehievt. Teso habe sowohl enge Beziehungen zur PSOE als auch zur PP. Beide Parteien hätten paktiert und sie gemeinsam für den Posten als Präsidentin des Allgemeinen Rates des Justizwesens (CGPJ) und des Obersten Gerichtshofs vorgeschlagen.

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