Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ausweitung der Zertifikatspflicht ist verfassungswidrig

Existiert für die erweiterte Zertifikatspflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens eine ausreichende juristische Grundlage? Dieser Frage ging die ehrenamtliche Polizistenvereinigung «Wir für euch» nach. Im Rahmen einer vorläufigen juristischen Analyse, welche von Fachpersonen wie Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Richtern und Polizisten vorgenommen wurde, hat die Vereinigung die ausgeweitete Zertifikatspflicht und die damit einhergehende Spaltung der Bevölkerung im öffentlichen Leben in eine geimpfte und ungeimpfte Klasse auf ihre rechtliche Standhaftigkeit geprüft.

Die bittere Erkenntnis: Der Bundesrat verletzte durch die per 13.09.2021 in Kraft getretene Änderung der Covid-19-Verordnung das Recht auf körperliche Integrität und Bewegungsfreiheit (BV 10 Abs. 2), das Rechtsgleichheitsgebot (BV 8 Abs. 1) und das Diskriminierungsverbot (BV 8 Abs. 2).

Die ehrenamtliche Vereinigung «Wir für euch», welche zu ihrem persönlichen Schutz vorerst anonym bleiben möchte, beginnt ihre ausführliche 30-seitige juristische Analyse mit einem Zitat von Michael Esfeld, Professor für Philosophie an der Universität Lausanne: «Freiheit wird von niemanden gewährt. Freiheitsrechte bestehen als Naturrecht. Wenn der Staat darüber entscheidet, dass er Freiheit gewährt, ist der Staat kein Rechtsstaat mehr». Worte, die man sich in der momentanen Lage einmal bewusst durch den Kopf gehen lassen sollte.

«Wir für euch» nahm eine klassische juristische Grundrechtsprüfung vor: Als erstes untersuchte die Vereinigung, welche Grundrechte durch die ausgeweitete Zertifikatspflicht verletzt sein könnten. Danach stellten sie die Frage, ob eine gesetzliche Grundlage für die Verletzung besteht und, sollte letzteres bejaht werden, ob der Eingriff in unsere Rechte auch verhältnismässig und somit gerechtfertigt ist. So viel vorweg: Die Vereinigung kommt zum Schluss, dass all diese Kriterien nicht erfüllt sind.

Zahlreiche Grundrechte seien betroffen

Vorerst beschränkte sich «Wir für euch» auf die Überprüfung der Zertifikatspflicht im Zusammenhang mit den wesentlichsten Grundrechten, die Vereinigung kündigte aber bereits an, dass mit weiteren Studien und Grundrechtsprüfungen belegte Versionen folgen werden.

Sie verweist darauf, dass durch die Zertifikatspflicht gleich mehrere Grundrechte tangiert werden. «Indem der Bundesrat den Aufenthalt an den … öffentlichen Orten von einem Zertifikat abhängig macht, greift er in die verfassungsrechtlich garantierte Bewegungsfreiheit ein.»

Verletzt werde zudem das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot, aufgrund der offenen Ungleichbehandlung von geimpften (sowie genesenen) und ungeimpften Menschen. Eine solche Ungleichbehandlung bedürfte zur Rechtfertigung einem vernünftigen Grund, welcher laut den Juristen von jedoch nicht bestehe.

Ihrer Meinung nach ist ebenso das Diskriminierungsverbot betroffen. «Wir für euch» begründet dies mit der anhaltenden medialen Herabsetzung und Ausgrenzung von ungeimpften Menschen. Da es sich in diesem Zusammenhang allerdings um einen Grenzfall handelt, wird abschliessend offen gelassen, ob ungeimpfte Personen als diskriminiert eingestuft werden können.

Rechtmässigkeit für die Zertifikatspflicht nicht gegeben

Die Juristen kommen nach Konsultation der einschlägigen Rechtspraxis zum Schluss, dass es sich bei einer körperinvasiven Massnahme, gemeint sind die Impfung sowie die zugelassenen Tests, um einen schweren Eingriff in die verfassungsmässig garantierten Grundrechte handelt. Entscheidend dafür ist vor allem das Kriterium, dass es nicht bei einem einmaligen Eingriff bleiben wird, da man sich nach 48 Stunden (als Getetester) oder nach spätestens einem Jahr (als Geimpfter) erneut einer körperinvasiven Massnahme unterziehen müsse.

Für schwere Grundrechtseingriffe wird gemäss Bundesverfassung (Art. 36) eine ausdrückliche und klare Regelung auf Gesetzesstufe vorausgesetzt. «Wir für euch» sieht weder im Covid-19-Gesetz noch im Epidemiengesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Grundrechtsverletzungen. Auch die Polizeigeneralklausel (BV 185 Abs. 3) sei ungenügend, da die unmittelbare Gefahr und damit die fehlende Vorhersehbarkeit der Lage nicht gegeben sind.

Das öffentliche Interesse, welches für die Einschränkungen durch die Zertifikatspflicht ebenso vorausgesetzt wird, ist laut der Juristen zu verneinen. Die vom Bundesrat vorgebrachten Ziele, eine Überlastung der Spitalbetten zu verhindern, Schutz der körperlichen Unversehrtheit und die Gesundheitspflege aller Personen, müssen in den aktuellen Kontext gesetzt und relativiert werden.

«Wir für euch» verweist darauf, dass auf der anderen Seite der voranschreitenden nachhaltigen Destabilisierung des gesamten Landes mehr Beachtung geschenkt werden müsse. Diese Destabilisierung sei schliesslich eine Folge der Massnahmen.

Auch in Bezug auf die restlichen Erfordernisse einer rechtmässigen Grundrechtsbeschränkung (Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit gemäss BV Art. 36 Abs. 3) kommt «Wir für euch» zum Schluss, dass diese missachtet wurden. Schliesslich sei die Ausweitung der Zertifikatspflicht nicht geeignet, eine Entlastung der Spitäler herbeizuführen. Die Juristen begründen dies damit, da basierend auf Ihren zitierten Recherchen das Virus von Geimpften genauso wie von Ungeimpften übertragen werden kann und auch die Krankheitsverläufe sich nicht zwingend unterscheiden müssen.

Die Erforderlichkeit für die Zertifikatspflicht ist für die Vereinigung zuletzt nicht gegeben. Dies, weil es mildere Methoden zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit gegeben hätte. «Wir für euch» macht in diesem Zusammenhang auf gezielte Schutzstrategien («Focused Protection Strategy») aufmerksam, mit denen ausschliesslich gefährdete Personen hätten geschützt werden können. Dafür sei keine Zertifikatspflicht notwendig. Die Vereinigung kommt zum Schluss, dass die Zertifikatspflicht «unverhältnismässig» und «widerrechtlich» sei.

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