Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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3G am Arbeitsplatz: Anwalt überzeugt, dass Evidenz und rechtliche Basis fehlen

Heiß umfehdet, wild umstritten – so präsentiert sich die 3G-Regel am Arbeitsplatz, die Medienberichten nach bereits am 15. Oktober in Kraft treten soll. Doch ist dieser Eingriff in die Privatsphäre von Dienstnehmern und Arbeitgebern wirklich so leicht umsetzbar?

Von Edith Brötzner

Rechtlich gesehen, nein. Dr. Michael Brunner und die Anwälte für Grundrechte betrachten diesen Eingriff in die Grundrechte weder als evidenzbasiert noch verhältnismäßig und sehen nur geringe Chancen dafür, dass die 3G-Regel einer Prüfung durch den VFGH standhält. In zahlreichen Urteilen des Verfassungsgerichtshofes wurden vergangene Verordnungen bereits als rechtswidrig gekippt. Und doch steht nun die nächste Wackelverordnung in den Startlöchern. 

Künftig will man Dienstnehmer zur Einhaltung der 3G-Regel am Dienstort verpflichten und Arbeitgeber dazu anhalten, diese von den Mitarbeitern einzufordern. In einem offenen Brief an die Sozialpartner fordert Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner nun Klarheit und die Klärung einiger pikanter Fragen:

  • Wurden die Fakten umfangreich von unabhängigen Juristen geprüft und gibt es dazu Rechtsgutachten?
  • Warum sollen geimpfte Personen geschützt werden? 
  • Sollen ungeimpfte Personen ohne Einwilligung geschützt werden?
  • Stand zu irgendeinem Zeitpunkt die Überlastung des Gesundheitssystems zur Debatte?

Gemeinsam mit seiner Partei, der MFG bietet der Parteiobmann sowohl Dienstnehmern als auch Arbeitgebern rechtliche Hilfe und Unterstützung an. Betroffene können sich direkt via Kontaktformular an die MFG wenden. Laut Brunner, wird der Verfassungsgerichtshof mit ziemlicher Sicherheit die anstehende 3G-Regel am Arbeitsplatz kippen. In einem Video verliest der Rechtsanwalt sein Schreiben an die Sozialpartner:

Er hinterfragt die Gefahrenlage von Sars-CoV-2, die Risikogruppe, die Aussagekraft des PCR-Tests und die Schutzwirkung der Impfung, die lt. Impfstoff-Produzenten keine sterile Immunität bietet und weder Krankheit noch Ansteckung verhindert.

Der Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte durch eine 3G-Regelung sei rechtlich gesehen weder geeignet noch verhältnismäßig. Außerdem verstoße die 3G Regel gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie diskriminierend ist, gegen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung der Privatsphäre, Erwerbsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums.

Jemanden zum Selbstschutz zur Medikamenteneinnahme durch Impfung zu verpflichten sei laut Europaratsverordnung rechtlich ebenso wenig gedeckt wie die Diskriminierung von Menschen, die eine Impfung verweigern. Michael Brunner sieht viele Amtshaftungsklagen auf die Republik Österreich zukommen. Inwieweit Unternehmer, welche die Umsetzung der 3G-Regel vorantreiben, in die Haftung kommen, wird sich beizeiten juristisch klären.

Gesamt betrachtet steht fest: Eigenverantwortung obliegt jedem einzelnen Mitarbeiter und Unternehmer selber. An dieser Stelle dürfen wir Nena zitieren: „Es kommt nicht darauf an, was wir dürfen. Es kommt darauf an, was wir mit uns machen lassen.“

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