Horst D. Deckert

2G-Option in Supermärkten: Das Menschenrecht auf Nahrung

Bald Einkaufen nur noch für Geimpfte? (Foto:Imago)

Die Nachrichten aus Politikermunde, welche die Fernseher, die Radios, das Internet, die Zeitungen fluten, ja die Bürger ständig überschwemmen und sie darin fast ertränken, sind vielgestaltiger und unergründlicher Art und stecken voller Überraschungen – vor allem voll böser, geradezu diabolischer Überraschungen.

So auch die in den Bundesländern Hessen und Niedersachsen verabschiedeten neuen 2G-Handlungsmöglichkeiten („Optionen“) zum noch immer das Land und die Menschen beherrschenden Corona-Virus auch eine Neufassung der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen; eine Regelung, die buchstäblich allem die „Krone“ aufsetzt (nicht umsonst steht Corona lateinisch für Krone).

Was mich immer wieder erstaunt, aber auch wütend macht, ist die Tatsache, wie wenig die Regierenden, die sich längst nicht mehr auf die Staats-„Kunst“ verstehen, übergeordnete Gesetze und Verfassungen zu kennen scheinen. Oder sich – verführt durch eine jämmerliche Machtgier oder ein erschreckendes Nicht-Wissen um alltägliche Dinge – über Verfassung und demokratische Gesetze in beispielloser Menschenverachtung hinwegsetzen.

Die Verabschiedung der neuen Corona-Regeln (in Niedersachsen fasste sie schon etwas früher Fuß) war für mich der ultimative Anlass, ein Schreiben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu senden (ob ich damit Erfolg haben werde oder irgendetwas bewege, steht natürlich in den Sternen). Denn Hessen wird nicht das letzte Bundesland sein, in dem menschenverachtende Beschlüsse zur Ermächtigung (und ausdrücklichen Ertüchtigung) nun sogar von Lebensmittelgeschäften durch 2G-Apartheid auf den Weg gebracht werden; Beschlüsse, die mit einem Schutz der Bürger vor dem Virus rein nichts mehr zu tun haben. Zwar haben die großen Lebensmittelketten, Lidl, Kaufland und Rewe, sich bereits festgelegt, von der Möglichkeiten keinen Gebrauch machen zu wollen. Wie lange sie diese Position aufrechterhalten ist jedoch fraglich – vor allem, wenn der indirekte staatliche Zwang und die Propaganda stärker werden.

Verquere Landes-„Stiefväter“ in Hessen und Niedersachsen

Dass die verqueren Landes-„Stiefväter“ und ihre bösen Brüder in Berlin jedoch überhaupt solche Bestimmungen erlassen können, ist leider einer anderen Realität geschuldet: Nämlich der, dass sie sich der krankhaften Obrigkeitshörigkeit, Verschlafenheit und Dummgläubigkeit einer großen Mehrheit der Deutschen gewiss sein können und sich bei noch so abgründigen Entscheidungen in seliger Sicherheit wiegen können, weil sich viele Bürgern die Märchen und Geschichten, je nach Gutdünken als „Apokalypse“ oder als harmloses Schmankerl getarnt, andrehen lassen.

Im Folgenden dokumentiere ich den Text meines Schreibens an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Da die Amtssprache dort entweder Französisch oder Englisch ist, verfasste ich mein Originalschreiben in Französisch und übersetzte es dann in meine Muttersprache zurück. In dieser wird es noch weitere Gerichte – wie auch die Leitungen der deutschen Discounter – erreichen. Ebenso werde ich Geistliche, vor allem die Bischöfe hessischer Diözesen nicht aussparen. Bischöfe, die doch mutige Hirten sein sollen, sich wegducken und weglaufen wie der biblische „Mietling“, den das Wohl seiner Schafe kalt lässt (Joh. 10,12). Für einen Mietling aber ist deren Sack wohl heute allzu reichlich mit Goldtalern gefüllt…

Das Schreiben an den EuGH

 

European Court of Human Rights

Council of Europe

F-67075 Strasbourg cedex

19-10-2021

Betr.: Deutschland – das Bundesland Hessen: Anzeige gegen Ministerpräsident Volker Bouffier

Die neue, vom hessischen Parlament unlängst verabschiedete Regel 2G, die Supermärkte und den Einzelhandel betreffend, welche die Grundversorgung des Menschen insbesondere mit Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln sicherstellen

Bericht vom 14. Oktober 2021 in: Frankfurter Rundschau „Corona-Regeln in Hessen mit gravierender Änderung: 2G auch im Einzelhandel möglich“

Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen Sie zunächst meine Fehler – ich spreche und schreibe nicht sehr gut Französisch.

Es gibt seit wenigen Tagen ein schwerwiegendes Problem in unserem Land, welches neue Corona-Regeln im Bundesland Hessen betrifft. Die dortige Regierung entschied, mit Ministerpräsident Bouffier an der Spitze, Supermärkten und dem Einzelhandel künftighin zu genehmigen, die so genannte 2G-Regel anzuwenden. Das würde bei einer Umsetzung bedeuten, dass nur noch Geimpfte und Genesene die jeweiligen Geschäfte betreten dürfen (Regel 2 G: geimpft, genesen). Durch diese Parlamentsentscheidung wäre es den entsprechenden Geschäftsleitern möglich, nach entsprechenden Kontrollen nicht-geimpfte, ja sogar getestete Menschen ihres Geschäftes zu verweisen. Auch in weiteren Bundesländern erwog man bereits diese Regel, zumindest aber die 3G-Regel, die besagt, dass nur getestete, geimpfte und genesene Personen zu den jeweiligen Geschäften Zugang hätten.

Daher erachte ich es als notwendig, diesen unmenschlichen, ja zutiefst menschenverachtenden Beschluss beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Anzeige zu bringen.

Abgesehen von der Verfassung, die Herr Bouffier in keiner Weise respektiert, ist das Recht auf ausreichende Ernährung ein fundamentales und elementares Menschenrecht, das als Menschenrecht auch völkerrechtlich in Artikel 11 des UN-Sozialpaktes in den Abschnitten 1 et 2 verankert wurde. Ebenso wurde es im Allgemeinen Kommentar Nr. 12 des Sozialausschusses der Vereinten Nationen unwiderruflich festgeschrieben: „Das Recht auf angemessene Nahrung ist das Recht, dass jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit, in allen Lebensumständen (auch während Kriegen, Krankheiten, Naturkatastrophen…) physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder zu Mitteln zu ihrer Beschaffung hat“ (Wikipedia, Recht auf angemessene Ernährung. In italienischer Sprache ist in diesem Zusammenhang vom Recht zu lesen, welches „die Nahrung jedem Menschen ohne Diskriminierung und Grenzen garantiert“).

Unter dieses Recht fällt auch das Recht des Menschen auf Trinkwasser und auf angemessene Hygiene (Humanium, Sensibilisation à la santé et à l’hygiène/Sensibilisierung für Gesundheit und Hygiene, 25-01-2010).

Ich ersuche Sie daher mit Nachdruck, der genannten menschenverachtenden Regelung der hessischen Regierung nachzugehen, den hessischen Ministerpräsidenten über die betreffenden Menschenrechte aufzuklären und ihm die „neue“ Regel sowie weitere Regeln dieser Art zu untersagen. Darüber hinaus ist es wichtig, hier einzuschreiten, um auch anderen Regierungen deutlich zu machen, solche menschenverachtenden Beschlüsse zu unterlassen.

Des Weiteren erlaube ich mir noch einige ergänzende Anmerkungen bezüglich der gesundheitlichen Lage in unserem Land. Daher ein paar Beispiele aus Baden-Württemberg, wo ich lebe, wo insgesamt etwa 11,1 Mio. Einwohner leben. Am 31. Dezember 2020 waren 609 Personen an Covid schwer erkrankt, 367 wurden künstlich beatmet (Landesgesundheitsamt/LGA). Am 9.März 2021 waren 246 Personen an Covid schwer erkrankt, 136 wurden invasiv beatmet; ganz BW mit 11,1 Mio. Einwohnern betreffend (LGA). Am 16.Oktober 2021 waren 180 Personen an Covid schwer erkrankt. Wiederum ganz BW betreffend (LGA). Und in Hessen, wo 6,3 Mio. Einwohner leben, gab es am 16.Oktober 273 an Covid-19 Erkrankte, die jedoch nicht alle schwer erkrankt waren (soziales.hessen.de).

Sind hier überhaupt (noch) Beschränkungen gerechtfertigt?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Juliana Bauer

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