Das sog. „2G-Optionsmodell“ hat in Hessen in wenigen Tagen bereits dazu geführt, dass Lebensmittelhändler, Kliniken und beispielsweise die Universität Frankfurt das 2G-Optionsmodell eingeführt haben. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger sind die Folge. Nun klagt die hessische AfD gegen das 2G-Optionsmodell.
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