Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Verweis aus dem Plenum droht: 3G-Schikanen jetzt auch im Bundestag

3G-Wahn auch für den Volkssouverän (Foto:Imago)

Es wäre ebenso ehrlich wie überfällig, wenn Artikel 1 des Grundgesetzes endlich umformuliert würde entweder in „Die Würde der Pandemie ist unantastbar“ oder „Die Würde des umgeimpften Menschen ist antastbar„. Bei der Gelegenheit sollte man besser auch endlich die vermeintlich „unveränderlichen“ (und vor Corona unter „Ewigkeitsgeltung“ stehenden) Generalklauseln Artikel 1 bis 20, welche die sogenannten unveräußerlichen Grundrechte kodifizieren, abschaffen und sie fortan durch schlichte „Privilegien“ ersetzen, die nur noch den Bürgern zuteil werden, die sie sich zuvor durch Wohlverhalten nach einem beliebig adjustierbaren staatlichen Belohnungssystem verdient haben.

Aktuell betrifft dies die Impfung und, mit Blick auf weiterhin geltenden Maßnahmen, die strikte „Regeltreue“; doch ebensogut lassen sich hier auch per Social Scoring ermittelte Gefügigkeiten bei den Themen „Nachhaltigkeit“, „Klimaneutralität“ und „politische Zuverlässigkeit“ einsetzen. Wer die Untertanenrolle wirksam verinnerlicht hat, für den gibt’s  Hafterleichterungen oder Freigang, der darf einen blassen Hauch der früheren Normalität schnuppern. Der Rest verbleibt im coronaischen Maßregelvollzug.

Was nicht mehr benötigt wird und praktisch ausgedient hat, ist eine Verfassung, die diesen Namen verdient – denn nicht nur durch das Infektionsschutzgesetz wurde diese an Haupt und Gliedern ausgehöhlt und zur Knetmasse transformiert, sondern sie bleibt auch ohne Bedeutung, wenn die „epidemische Lage“ Ende November ausläuft – da die Vorkehrungen längst getroffen sind, die durch sie eigentlich ausgeschlossenen Freiheitsbeschränkungen auf Länderebene ad infinitum weiterzuführen.

Verhohnepipelung der demokratischen Würde

Deutlicher könnte der Rechtsbruch, die Verhohnepipelung der demokratischen Würde und republikanischen Instanzen durch das Corona-Regime gar nicht zum Ausdruck gebracht werden als durch die Ankündigung der Bundestagsverwaltung und Präsident Wolfgang Schäubles, die strikte 3G-Regel für die heute stattfindende konstituierende Sitzung des deutschen Bundestages anzuordnen – auf Grundlage der „bis zum 31. Oktober 2021 geltenden Allgemeinverfügung vom 7. September 2021„, so die formale Legitimation für diese Ungeheuerlichkeit. Denn was sie bedeutet, hat es in sich – und zeigt, dass selbst das oberste Prinzip der Volkssouveränität dem „Gesundheitsschutz“ untergeordnet wird: Bundestagsabgeordnete, die nicht getestet, genesen oder geimpft sind, müssen allen Ernstes auf der Zuschauertribüne Platz nehmen und werden notfalls aus dem Plenum gewaltsam entfernt (dem Plenum, in das sie durch das deutsche Volk hineingewählt wurden, um dort dessen Interessen vertreten zu können!).

Eigentlich, im Normalfall, müssen sie ihr Mandat so autark und unbeeinflusst  ausüben dürfen, dass ihnen das Grundgesetz sogar Immunität vor Strafverfolgung und Indemnität zusichert. Doch wegen einer Viruserkrankung mit einer Selbstheilungsquote von weit über 99 Prozent werden sie nun einfach aus dem Plenarsaal geschmissen, sollten sie – obwohl kerngesund und symptomlos – nicht ihre infektiologische Unbedenklichkeit nachweisen. Dies ist ein Affront gegen den Parlamentarismus – und ein verfassungsrechtlicher Eklat, der beweist, wie bedenklich sich die Maßstäbe hier inzwischen verschieben und wie staatstragend der Wahn bereits geworden ist, der hier erfolgreich gegen jeden gesunden Menschenverstand geputscht hat. Denn das Argument, hier sollen dieselben Regeln gelten wie für den Bürger, sind eben nicht ohne weiteres anwendbar auf den höchsten Wächter, der diese Regeln kontrolliert und auch die Macht haben muss, sie aufzuheben: das Parlament. Dass die Legislative hier einer exekutiven Willkürbestimmung namens 3G unterworfen wird, ist ein Ding der Unmöglichkeit und keine Frage sturer „Gleichbehandlung“

Wer rituell verabsolutierte Regelwerke zum Infektionsschutz und faktische Impfzwang-Chiffren wie „2G“ oder „3G“ über den Souverän stellt, und diesem Pandemie-Hexenhammer gar die Verfassung unterordnet, der macht aus Deutschland einen Gulag-Staat. Die Gesundheitsapartheid macht vor nichts und niemandem mehr halt – nicht einmal mehr vor gewählten Abgeordneten. Und die lassen es mit sich machen. Vielleicht hoffen viele von ihnen ja – eingedenk der Masken-Absahnung – auf weitere lukrative Outputs der ewigen Krise…

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