Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Furchtbare Juristen – damals, heute, morgen

Deutsche Richter im Eifer des Gefechts (Symbolfoto:Shutterstock)

Furchtbare Juristen”: So lautet der Titel eines Standardwerks von Ingo Müller über die deutsche Justiz unter den Nazis und darüber, wie willfährig sie sich verhielt und wie wenig Widerstand sie leistete. Das Werk erschien 1987. Müller übernahm diesen Begriff von dem Dramatiker Rolf Hochhuth, der den damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, als „furchtbaren Juristen” bezeichnet hatte (wer mehr darüber wissen will, googelt einfach „Filbinger-Affäre”). Der Slogan wurde 1978 zu einem geflügelten Wort, das in Büchern und Medien auch auf die Verstrickungen anderer Berufsgruppen in die NS-Verbrechen übertragen wurde – etwa „furchtbare Beamte” für Bürokraten, „furchtbare Lehrer” für gewalttätige Pädagogen, „furchtbare Ärzte” für teilweise verurteilte Mediziner, die im Dritten Reich bei Menschen-Versuchen KZ-Häftlinge ermordeten.

Mit Ruhm haben sich unsere Juristen im Dritten Reich nicht bekleckert. Für viele war der Übergang von der Diktatur ins Nachkriegsdeutschland sehr geschmeidig. Exemplarisch sei Hans Globke genannt, der an den Nürnberger Rassegesetzen beteiligt war und 1953 zum Beamteten Staatssekretär und Chef des Bundeskanzleramtes berufen wurde. Adenauer hatte damit kein Problem. Mit rheinischer Nonchalance (neudeutsch für „Ihr könnt mich alle”) kommentierte er die Debatte so: „Man schüttet kein schmutziges Wasser weg, solange man kein sauberes hat.” Globke blieb bis 1963 im Amt.

Am 16. März 1945, sieben Wochen vor dem Kriegsende, wird Walter Gröger wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt. „Der leitende Offizier bei der Vollstreckung war derselbe Mann, der als Staatsanwalt im Feldkriegsgericht die Todesstrafe gegen den Marinesoldaten Gröger beantragt und so die Mitverantwortung zur Verschärfung eines voraufgegangenen milderen Urteils, acht Jahre Zuchthaus, übernommen hatte. Sein Name steht unter dem Protokoll: Dr. Hans Filbinger, damals Marinestabsrichter, heute Ministerpräsident von Baden-Württemberg”, schrieb der „Spiegel” 1978. Kommentar von Filbinger: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!”.

Furchtbare Juristen 2021

Wo sind sie heute, die Juristen mit Cojones (neudeutsch für „Eier”), die dem Moloch Staat kräftig auf die Finger hauen, wenn er nach den Grundrechten schnappt? Kann es sein, dass mit Verordnungen die Menschenrechtsartikel einfach im Vorübergehen außer Kraft gesetzt werden können? Was sind das für Juristen, die den Familienrichter Christian Dettmar in Weimar mit Hausdurchsuchungen (zweimal!) drangsalierten? Was sind das für Juristen, die den Leiter des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg strafversetzen, nur weil er die Sinnhaftigkeit von Coronamaßnahmen hinterfragt hat? Was sind das für Juristen, die Polizisten von ihrem Amt suspendieren, nur weil die sich erlauben, eine eigene Meinung zu haben?

Wo sind die Juristen, die einer Frau Alena Buyx erklären, dass Grundrechte keines Schonbezugs bedürfen? Und wo sind die Juristen, die dem Weltärztechef Frank Ulrich Montgomery klarmachen, dass seine ÄußerungTyrannei der Ungeimpften” bei Anne Will den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB erfüllt? Darin heißt es: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.” Was hört man von dem Juristen Frank-Walter Steinmeier, der billigend in Kauf nimmt, dass die Spaltung des Volkes paranoide Züge annimmt? Das Barmen an Gedenkstätten ist für ihn wichtiger als der Zustand „seiner” Republik. Er ist eben kein Heinemann.

Woke Juristen 2200

Man erlaube mir diesen Zeitsprung. Wenn alle heute handelnden Akteure im besten Mannes- oder Frauenalter gestorben sind und nur noch die heutigen Azubis beim RKI, bei den Gesundheitsämtern und weiteren Behörden ihrem einhundertsten Geburtstag entgegensehen, werden sie eine amtliche Vorladung erhalten, in der steht, dass sie wegen Beihilfe zur Errichtung einer Coronadiktatur angeklagt sind. Dann werden eloquente Richter und Staatsanwälte über sie herfallen und ihnen erklären, dass damals jeder mit gesundem Menschenverstand erkennen konnte, dass nicht nur gegen den Nürnberger Kodex verstoßen wurde, sondern gegen das damals (noch) gültige Grundgesetz und die Menschenrechte.

Der Ethikrat und die Ständige Impfkommision werden zu kriminellen Vereinigungen erklärt, weil sie nicht für die ethischen und gesundheitlichen Belange von Teilen der Bevölkerung eingetreten sind, sondern sich feige dem Diktat des damaligen Regimes gebeugt haben.

PS. Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, soll sich eine Cancel- Culture-Gruppe (neudeutsch für „Bilderstürmer”) formiert haben, die das Ziel hat, die nach Wieler und Drosten benannten Straßen in Wodarg-Allee und Bhakdi-Damm umzubenennen. Die Gruppe kann mit der Unterstützung des Zentralrates der Nachkommen von Corona-Impfopfern rechnen.

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